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Allgemeine Fragen
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OT: Wer steht unter "Gezeichnet"? Rechtlich?

anke wegehaupt
Booster
Hi,

das ist vermutlich zu OT, aber ich hoffe, ich darf trotzdem?

Wie geht Ihr mit demjenigen um, der unter "gezeichnet von" steht?
Wir planen ein 3D Modell und da haben meist 3-4 dran gearbeitet...
2D konnt ich das noch einigermaßen zuordnen, aber 3D?
Welche rechtliche Reichweite hat dieses Feld?
Nur, dass ein externer anruft und weiß, wen er ansprechen muss?
Dann doch lieber den Projektleiter?

Wie geht ihr damit um?

Danke vorab!
ARCHICAD 28, Apple M3 Max 128 GB, Macintosh HD 14.6 Sonoma
3 ANTWORTEN 3
archibold
Newcomer
Bei einem Problem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, das durch Fehler in einer Zeichnung auftreten, wird es erstmal zwischen AG und AN zum Streit kommen. Wer dann beim AN "Schuld" hat, ist eine Angelegenheit des Innenverhältnisses.

Bei einem Bauantrag steht ja auch erstmal der "Entwurfsverfasser" in der Schusslinie, egal, wer es denn gezeichnet hat. Derjenige, dessen Stempel druntersteht und unterschrieben hat, ist Ansprechpartner.

Bei "Gezeichnet" steht bei uns nur ein Kürzel drunter, zur internen Dokumentation. Ansonsten jeden Plan nur unterschrieben von Chef oder Projektleiter rausgeben, dann ist derjenige in der Pflicht.
ARCHICAD 19 Temp, Voll, D / Intel i7, 8 GB, NVIDIA GeForce GT 330M, Windows 10 x64
Frank Beister
Moderator
Bei uns steht der Hauptverantwortliche, der Erstverfasser des Planes im "gezeichnet" Feld. Später dann jeder in der Indexliste, der dann eine Publikation/Ausgabe angestossen hat. Das ist keine Hall of fame, sondern eine Frage der Zuständigkeiten.
bim author since 1994 | bim manager since 2018 | author of selfGDL.de | openGDL | skewed archicad user hall of fame | author of bim-all-doors.gsm
Anonymous
Nicht anwendbar
Hallo,

also immer der wo die Verantwortung hat, der sollte auf jeden Fall zuerst genannt werden. So haben wir das zumindest geregelt.