Wir schätzen Ihren Input! Bitte nehmen Sie an der Umfrage zu Archicad 28 Startbildschirm und Lerninhalte/Schnell-Tutorials teil
am 2024-05-16 11:41 AM
Wir sind bei einem großen Umbauprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber in der Endphase angelangt.
Der Umbaubereich in einem bestehenden Gebäude wurde vollständig als 3D Model erstellt, inkl. ca 300 3D Objekten für Fenster, Türen, Wandverkleidungen, Einrichtung, etc. Einige Modelle stammen von den jeweiligen Herstellern, die meisten sind aber selbst erstellt (indiv. Einbauten, Leuchten, etc).
Nun hat der Bauherr um Übergabe des vollständigen 3D Models gebeten.
Meine Fragen dazu:
Gibt es mögliche Probleme bei der Weitergabe der 3D Modelle der Hersteller?
In den selbst erstellten 3D Modellen steckt eine Menge Arbeit.
Ist da eine Vergütung angebracht?
Wie verhält es sich mit dem Copyright?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 2024-05-16 04:54 PM
Die ArchiCAD Datei würde ich nicht weitergeben. da kann der Bauherr ohnehin nicht viel mit anfangen.
Das Dateiformat meiner Wahl wäre IFC.
Dabei geht dann auch die Intelligenz von selbst erstellten Objekten verloren, sodass man das vertreten kann.
Zusatzvergütung ist auf jeden Fall angebracht. Schau da mal in der HOAI bei den zusätzlichen Leistungen nach. Für die öffentlichen Auftraggeber ist die HOAI ja immer noch relevant. Letztlich musst du aber ein Angebot für die Leistung erstellen; darin kann auch die Verwendung des Modells geregelt werden, z.B. für Dokumentation oder Visualisierung als Ganzes; die Verwendung der Möbel o.Ä. kann man dann auch explizit ausschließen.
am 2024-05-16 05:22 PM
Kommt ja auch darauf an, in was für einem Format.
Eine PLA würde ich wohl niemals rausgeben.
2024-05-16 08:56 PM - bearbeitet 2024-05-16 08:58 PM
Zur Herausgabe der Original 3D-Daten ist der Architekt regelmäßig nicht verpflichtet. Normalerweise ist, sofern nicht abweichend vereinbart, alles was datenmäßig über PDF-Format hinausgeht gegen zusätzliche Vergütung zur Herausgabe möglich. Dazu ist ein freies Angebot zu erstellen. Thema: „Was sind meine Daten wert?“. Dazu gab s mal -ich glaube bei „untermStrich“- durch einen Anwalt einen Fach-Beitrag. Sicherlich ist der tatsächliche Wert mehr als der reine Zeitansatz. Autorensystemdaten, hier pla oder pln, gehen definitiv nicht an Dritte; auch nicht gegen Geld.
Copyright: Urheberrecht kann u.U. aus HOAI und BGB hergeleitet werden; ist aber meist recht dünnes Eis. Sinnvoller ist die vertragliche Regelung mit dem AG hinsichtlich der evtl nachträglichen Veränderung des Werks, zu der zunächst der Urheber angefragt werden soll. Frei verfügbare Herstellerdaten sollten ohne rechtliche Einschränkungen verwendet werden können. Anders sieht das möglicherweise aus, wenn hingegen für euch lizenzierte Daten verwendet sind. Deren Weitergabe ist möglicherweise rechtlich beschränkt.
Ich bin kein Rechtsanwalt. Grundsätzlich stellt diese Info keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar und ist inhaltlich keinesfalls als rechtssicher anzusehen. Das Thema ist juristisch ein „heißes“ Eisen und sollte mit einem fachlich geeigneten Juristen geklärt werden, der zur Rechtsberatung auch befugt ist.
am 2024-05-17 08:17 AM
Original *.pln bzw *.pla rausgeben? Never.
Schon alleine aus der Überlegung: Was ist, wenn im Modell nicht alles so astrein modelliert wurde, was man auf den 2D-Plänen gar nicht sieht? Wenn das die Basis für weitere Planungen ist und der Nachfolger da was falsch interpretiert, misst, meint, glaubt - da ist dann aber was los und man hat nur Scherereien.
Ich habe schon *.pla-Dateien aus anderen Büros bekommen und war entsetzt, was da abgeliefert wurde. Wenn ich es drauf angelegt hätte, hätte ich da richtig Stress machen können. Also nein, niemals offene *.pln rausgeben.
Ich gebe ja noch nicht mal offene Photoshop-Daten o.ä. raus. Meins.
am 2024-05-17 09:55 AM
Original *.pln bzw *.pla rausgeben? Grusel!
Trotzdem haben wir das schon einige Male in Verträgen (bzw. deren Anforderungs-Anlagen) gehabt und mit einer Mischung aus 'So what!?' und zusammengekniffenen Backen gemacht.
Bei uns ist aber immer alles astrein modelliert. 🤣
am 2024-05-16 04:54 PM
Die ArchiCAD Datei würde ich nicht weitergeben. da kann der Bauherr ohnehin nicht viel mit anfangen.
Das Dateiformat meiner Wahl wäre IFC.
Dabei geht dann auch die Intelligenz von selbst erstellten Objekten verloren, sodass man das vertreten kann.
Zusatzvergütung ist auf jeden Fall angebracht. Schau da mal in der HOAI bei den zusätzlichen Leistungen nach. Für die öffentlichen Auftraggeber ist die HOAI ja immer noch relevant. Letztlich musst du aber ein Angebot für die Leistung erstellen; darin kann auch die Verwendung des Modells geregelt werden, z.B. für Dokumentation oder Visualisierung als Ganzes; die Verwendung der Möbel o.Ä. kann man dann auch explizit ausschließen.
am 2024-05-16 05:22 PM
Kommt ja auch darauf an, in was für einem Format.
Eine PLA würde ich wohl niemals rausgeben.
2024-05-16 08:56 PM - bearbeitet 2024-05-16 08:58 PM
Zur Herausgabe der Original 3D-Daten ist der Architekt regelmäßig nicht verpflichtet. Normalerweise ist, sofern nicht abweichend vereinbart, alles was datenmäßig über PDF-Format hinausgeht gegen zusätzliche Vergütung zur Herausgabe möglich. Dazu ist ein freies Angebot zu erstellen. Thema: „Was sind meine Daten wert?“. Dazu gab s mal -ich glaube bei „untermStrich“- durch einen Anwalt einen Fach-Beitrag. Sicherlich ist der tatsächliche Wert mehr als der reine Zeitansatz. Autorensystemdaten, hier pla oder pln, gehen definitiv nicht an Dritte; auch nicht gegen Geld.
Copyright: Urheberrecht kann u.U. aus HOAI und BGB hergeleitet werden; ist aber meist recht dünnes Eis. Sinnvoller ist die vertragliche Regelung mit dem AG hinsichtlich der evtl nachträglichen Veränderung des Werks, zu der zunächst der Urheber angefragt werden soll. Frei verfügbare Herstellerdaten sollten ohne rechtliche Einschränkungen verwendet werden können. Anders sieht das möglicherweise aus, wenn hingegen für euch lizenzierte Daten verwendet sind. Deren Weitergabe ist möglicherweise rechtlich beschränkt.
Ich bin kein Rechtsanwalt. Grundsätzlich stellt diese Info keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar und ist inhaltlich keinesfalls als rechtssicher anzusehen. Das Thema ist juristisch ein „heißes“ Eisen und sollte mit einem fachlich geeigneten Juristen geklärt werden, der zur Rechtsberatung auch befugt ist.
am 2024-05-17 08:17 AM
Original *.pln bzw *.pla rausgeben? Never.
Schon alleine aus der Überlegung: Was ist, wenn im Modell nicht alles so astrein modelliert wurde, was man auf den 2D-Plänen gar nicht sieht? Wenn das die Basis für weitere Planungen ist und der Nachfolger da was falsch interpretiert, misst, meint, glaubt - da ist dann aber was los und man hat nur Scherereien.
Ich habe schon *.pla-Dateien aus anderen Büros bekommen und war entsetzt, was da abgeliefert wurde. Wenn ich es drauf angelegt hätte, hätte ich da richtig Stress machen können. Also nein, niemals offene *.pln rausgeben.
Ich gebe ja noch nicht mal offene Photoshop-Daten o.ä. raus. Meins.
am 2024-05-17 09:55 AM
Original *.pln bzw *.pla rausgeben? Grusel!
Trotzdem haben wir das schon einige Male in Verträgen (bzw. deren Anforderungs-Anlagen) gehabt und mit einer Mischung aus 'So what!?' und zusammengekniffenen Backen gemacht.
Bei uns ist aber immer alles astrein modelliert. 🤣
am 2024-05-17 01:50 PM
Wir hatten so eine Bitte noch nie und brauchten ein wenig Input.
Daher besten Dank für die Rückmeldungen.
Das hilft sicher weiter.