am 2023-05-12 01:01 PM - zuletzt bearbeitet am 2024-04-11 03:44 PM von Fritz Schupferling
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Die Abstandsflächenregelungen sind ein je nach Bundesland sehr komplexes Regelwerk. In der Regel begleitet von diversen Anwendungsvorschriften. Dieses Objekt ist lediglich eine Berechnungshilfe und liefert nur dann korrekte Ergebnisse, wenn der Anwender die korrekten Einstellungen vornimmt. Sonderregelungen können z.T. rein technisch nicht über ein solches Objekt abgebildet werden. Dies hat der Anwender eigenverantwortlich zu prüfen. Der Anwender ist für Beachtung und Auslegung der Gesetzes- und Verordnungstexte selbst verantwortlich.
Stichtag der ausgewerteten Gesetzeslage ist der 01. Juni 2021.
Da es keine automatischen Aktualisierungen des Objektes gibt, ist der Anwender selbst verpflichtet die Aktualität der zu Grunde gelegten Parameter mit den aktuell gültigen Gesetzen und Verordnungen zu prüfen.
Das Objekt dient der Hilfe bei der Berechnung und Darstellung von Abstandsflächen.
Die Einstellung des Objektes erfolgt in zwei Schritten:
Das Objekt kann jeweils nur einen Wandabschnitt für sich betrachten. Dafür sind, abhängig von der Berechnungsgrundlage die Typen „Wand“, „Traufe“ (=Wand+Dachfläche) und ggf. „Giebel“ verfügbar. Bei pauschaler Abstandsflächenregelung oder z.B. auf Grundlage der Geschossigkeit entfällt der 2. Schritt.
Den Vorteil spielt das Objekt bei der Eingabe in 3D aus. Das Objekt wird (z.B. mit der Schwerkraftfunktion) auf Höhe der Unterkante einer Außenwand abgesetzt. Durch die beweglichen Fangpunkte wird das Objekt so skaliert, dass es die Wand- und ggf. Dachfläche des Hauses bekleidet. Ggf. müssen mehrere Objekte nebeneinander platziert werden, wenn die Wand mehreren Randbedingungen unterliegt.
Einstellung der Berechnungsgrundlage. Gemäß der Wahl des Bundeslandes werden die übrigen Parameter in ihrer Auswahl begrenzt
Einstellungen zur aktuell betrachteten Gebäudeseite und damit darzustellenden Abstandsfläche.
Einstellungen zu Stiften, Schraffuren, Texten und anderen graphischen Parametern.
Wichtige Hinweise (siehe Einleitung)
Links auf Internetseiten der zu Grunde liegenden Gesetze und Verordnungen.
Die Regelungen der Abstandsflächen ist in allen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. In dem Objekt wurden alle möglichen Berechnungsgrundlagen abgebildet. Je nach gewähltem Bundesland werden die in diesem zur Bemessung nicht relevanten Parameter ausgegraut dargestellt. Parameter, die in diesem Kontext nur einen zulässigen Wert bieten, haben auch nur diesen als Standardauswahl.
Auf der ersten Seite werden die grundlegenden Einstellungen zur Berechnungsgrundlage eingestellt. Davon hängen die meisten weiteren möglichen Einstellungen ab.
Je nach Bundsland stehen folgende Ermittlungsmethoden zur Verfügung:
Nach Geschossen
Eine spezielle Regelung in Abhängigkeit der Geschossanzahl.
H-Methode [Fassade]
Aus Wand-, Dach- und Firsthöhe wird ein Wert H ermittelt, der als Bemessungshöhe der Außenwand mit einem anzugebenden Faktor die Tiefe der Abstandsfläche bestimmt.
H-Methode [Lotfußpunkt]
Wie „H-Methode [Fassade]“, jedoch wird der Wert H nicht von der Außenfassade her angewandt, sondern direkt vom Lotfußpunkt des höchsten Punktes.
Ähnlich wie „H-Methode [Lotfußpunkt]“, jedoch bestimmt ein Fußpunkt durch einen gedachten Schattenwurf über die Gebäudeerhebung die Abstandsflächentiefe.
Pauschaler Abstandswert.
Die Berücksichtigung von Dachflächen richtet sich in der Regel nach deren Dachneigung. Dabei gibt es bis zu drei unterschiedliche Abminderungsfaktoren. Sind nach Landesrecht nur 2 Faktoren vorgesehen, stehen auch nur zwei Zeilen zur Auswahl.
Entsprechendes gilt für Giebelflächen. Jedoch sieht nicht jedes Bundesland eine gesonderte Bewertung der Giebelflächen vor.
Auf der dritten Seite werden Einstellungen zu Bemessungsgrenzen und Schraffurflächenverlauf vorgenommen.
Wandfußpunkt | Drei Auswahlmöglichkeiten sind theoretisch möglich:
„exakt“: Die Wandhöhen werden ab OK Gelände bis zur Bemessungshöhe ohne Veränderung angesetzt. „Fußpunkt ausgemittelt“: Die Wandunterkante wird nicht nach Geländeverlauf bemessen, sondern nach deren arithmetischen Mittel. „Wandhöhe ausgemittelt“: Die Wandhöhen werden arithmetisch ausgemittelt. Dies nivelliert schräge Geländeverläufe und Wandoberkanten. |
Verlauf Flächenkante | Kann oder muss die Abstandsfläche rechteckig, also parallel zur Grundrisslinie der Wand bemessen werden, ist dies hier einzustellen. Mit der Einstellung „exakt nach H“ kann diese auch schräg verlaufen. Je nach Berechnung an beiden Wandenden |
Abrundung von [A] | Ggf. kann hier eingestellt werden, wenn die resultierende Abstandsflächentiefe abgerundet werden darf oder muss. Die Einstellung 0,1 bewirkt z.B. eine Abrundung aller Werte auf volle 10cm. |
Auf der Parameterseite werden die Einstellungen zu der zu betrachtenden Wand vorgenommen.
Je nach Land wird zwischen „Wand“, „Traufe“ (=Wand+Dach) und „Giebel“ unterschieden.
Zur Darstellung von Abstandsflächen von zurückgestaffelten Bauteilen, kann der Beginn der Schraffurfläche im Abstand von der Grundlinie angegeben werden. Diese Angabe ist nicht relevant für die Ermittlung der Abstandsfläche und dient nur der graphischen Darstellung.
Der rechten Wandseite kann ein abweichender Schnittpunkt der Wand mit dem Gelände angegeben werden.
Auch hier gilt: Ausgegraute Werte sind für die Bemessung irrelevant.
Die Eingaben lassen sich auch alle in 3D vornehmen. Bei Nullwerten kann es zur Überlagerung von Fangpunkten kommen, was durch manuelle Eingabe eines Startwertes im Einstellungsdialog vermieden werden kann. (z.B. Dachneigung oder Abstand)
Hier werden Einstellungen für die Darstellung getroffen.
Zur Aneinanderreihung einzelner Teilflächen, können die Randlinien unsichtbar geschaltet werden.
In manchen Bundesländern sind die Abstandsflächen „über Eck“ zu führen. Mit diesen Schaltern können sie ein Kreissegment an beiden Seiten der Abstandsfläche anhängen.
Ist die Farbe der Hilfslinien transparent, werden die gestrichelten Hilfslinien zur Darstellung der Berechnungsgrenzen nicht mehr angezeigt.
Die Abstandsfläche wird in 3D auch in der gewählten Schraffur dargestellt. Hierzu muss jedoch die „3D Vektorschraffur“ für 3D-Fenster aktiviert sein und das 3D-Fenster mit der „internen Engine“ berechnet werden.
Für 3D kann die Darstellung im Objekt auch vollständig abgeschaltet werden.
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