vor 2 Wochen
Hallo zusammen,
ich sitze gerade am Thema Schleppkurven und hab mir mal alle Gesetze, Richtlinien, DIN, usw. angeschaut. Für mich als Architektin wäre ja die RBSV-Richtlinie ausreichend und diese ist ja auch in Archicad berücksichtigt. Aber es fehlt ein LKW mit Anhänger (ca. 18,50m Länge). Weiß hier jemand wo ich diese finden könnte und ob die RBSV-Richtlinie diese überhaupt enthält? Warum fehlt ausgerechnet diese Schleppkurve in Archicad?
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vor 2 Wochen
Dem FGSV Verlag zufolge sind es jetzt in der aktuellen Version der RBSV noch 8 Schleppkurven. Früher waren es - glaub ich - noch 13.
Die Schleppkurven sind ja nicht dazu gedacht, dass Du eine Hofeinfahrt oder die Zufahrt zu einer Lagerhalle genauso planst, dass genau ein Fahrzeugtyp geht. Es soll ja eher die grundsätzliche Befahrbarkeit geprüft und bestätigt werden. In Deinem Fall (den ich jetzt mal als Zufahrt zu einer Logistikhalle, Fabrikhalle, o.Ä. interpretiere) würde ich versuchen so zu planen, dass es für den leichten kleinen LKW und für den Sattelzug funktioniert. Dann wird auch der LKW mit Anhänger klappen.
vor 2 Wochen
Dem FGSV Verlag zufolge sind es jetzt in der aktuellen Version der RBSV noch 8 Schleppkurven. Früher waren es - glaub ich - noch 13.
Die Schleppkurven sind ja nicht dazu gedacht, dass Du eine Hofeinfahrt oder die Zufahrt zu einer Lagerhalle genauso planst, dass genau ein Fahrzeugtyp geht. Es soll ja eher die grundsätzliche Befahrbarkeit geprüft und bestätigt werden. In Deinem Fall (den ich jetzt mal als Zufahrt zu einer Logistikhalle, Fabrikhalle, o.Ä. interpretiere) würde ich versuchen so zu planen, dass es für den leichten kleinen LKW und für den Sattelzug funktioniert. Dann wird auch der LKW mit Anhänger klappen.
vor 2 Wochen
Hallo Archig, vielen Dank für die Antwort! Das habe ich mir schon gedacht, dass tatsächlich nur die 8 Schleppkurven vorhanden sind. Bei uns ist einfach nur problematisch, da wir so viele Anlieferungen planen und unsere Bauherren bevorzugt LKW mit Anhängern benötigen. MIr ist es bewusst, dass die Schleppkurven nur ein erster Anhaltspunkt sind, da die Fahrer ihren eigenen Fahr- und Parkstil haben 😅. Aber dann werden wir künftig das versuchen auch so zu kommunzieren.
vor 2 Wochen
Wenn du noch Zugriff auf eine alte ArchiCARD/Servicevertrags-Bibliothek hast, findest du da die alten Schleppkurven. Das hat G$ irgendwann geändert, ich hatte das schon bemängelt - auch weil das Handling der neuen Schleppkurven schlechter ist.
vor 2 Wochen - zuletzt bearbeitet vor 2 Wochen
Wenn die Platzverhältnisse knapp sind, würde ich mich an einen Ingenieur wenden. Die haben Simulationsprograrmme, womit sie mit zig verschiedenen frei kofigurierbaren Fahrzeugen testen können, ob der Platz ausreicht.
Gruss, poeik
vor 2 Wochen
Hallo Nick, ja diese Schleppkurve haben wir auch noch, aber wir hätten gerne die Rechtssicherheit der Richtlinie (also anerkannte Regel der Technik) und die Schleppkurve ist anscheinend veraltet (bzw. weiß ich gar nicht was deren Grundlage war...)
vor 2 Wochen
@Nina_B schrieb:
... dass die Schleppkurven nur ein erster Anhaltspunkt sind, ...
wenn du die Schleppkurven verwendest, und dabei keine Probleme auftreten, dann passt das schon. Dann werden die Fahrzeuge auf deiner Zufahrt fahren können, ohne steckenzubleiben, und du hast deine Planung gut gemacht. Das ist nicht nur ein erster Anhaltspunkt, sondern reicht für diese Aufgabenstellung.
Du schreibst aber, dass Du mit von vielen Anlieferungen pro Tag ausgehst. Da kommt dann noch die Frage dazu, wie lang so ein Vorgang dauert, und wie stark sich die Fahrzeuge gegenseitig im Weg rum stehen, ob es Rückstau gibt, etc. etc. Da brauchst du dann wahrscheinlich doch noch ein Verkehrsplanungsbüro dazu.
vor 2 Wochen
@Nina_B schrieb:
Hallo Nick, ja diese Schleppkurve haben wir auch noch, aber wir hätten gerne die Rechtssicherheit der Richtlinie (also anerkannte Regel der Technik) und die Schleppkurve ist anscheinend veraltet (bzw. weiß ich gar nicht was deren Grundlage war...)
Die Grundlage für die "alten" Schleppkurven war die "Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen, Ausgabe 2001".
Die neue RBSV ist für Bundesfernstrassen generell, und in den Bundesländern per Rundschreiben eingeführt (z.B. Brandenburg, Baden Württemberg, ... bin aber nicht sicher, ob es bereits in allen Bundesländern eingeführt ist). Mit dem Rundschreiben wurde gleichzeitig die ältere Regelung zurückgezogen.
Also: Für eine rechtssichere Planung nur die neuen Kurven verwenden.
vor 2 Wochen - zuletzt bearbeitet vor 2 Wochen
Wenn Du ganz sicher sein willst, mach es mit den echten Fahrzeugen in der echten Realität auf einer großen freien Fläche - und lass Leute an den Fahrzeug-Ecken mitgehen, welche die Spuren markieren. Aufmessen. Dann kannst Du mit den echten Geometrien arbeiten.
Wir hatten mal Probleme mit Schleppkurven bei einer Feuerwehrzufahrt. - Einfahrts-Schiebetor-Breite, weil in der Wirklichkeit in der Zufahrtsgasse parkende PKWs herumstanden, die am Lageplan natürlich nicht dargestellt waren und somit das Tor dann viel zu eng geworden wäre, auch wenn die Schleppkurve am Plan gut gepasst hätte.