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Nutzflächenberchnung - nur Putzabzug möglich

snow
Rockstar
Hallo zusammen,

...ich weiß nicht, wie ihr das macht... um wirklich Netto-Flächen zu ermitteln, stelle ich bei der Raumflächenberechnung (bei Mauwerksbau) einen Putzabzug ein.
Für die Wohnflächenberechnung klappt die Auswertung ganz gut - ich lasse immer die Nettoflächen, bei denen auch Abzüge für Dachschrägen, Schraffuren, etc. vorgenommen wurden, addieren...

... aber für die Nutzflächenberechnung brauche ich die Nettoflächen ohne die o. g. geometrischen Abzüge.
Ich habe keine Möglichkeit gefunden, solche Werte Anzeigen zu lassen. In der interaktiven Auswertung steht mir der Wert 'Putzabzug' gar nicht zur Verfügung.

Also bleibt wohl nichts anderes, als die Listen mit der Tabellenkalkulatkion nachzuberarbeiten - oder gibt es doch einen einfacheren Weg?
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4 ANTWORTEN 4
Anonymous
Nicht anwendbar
Eine detaillierte Auflistung zu den Raumflächen-Listenparametern findest Du hier: helpcenter.graphisoft.de

Ein prozentualer Abzug (via Raumstempel) ist seit Jahren nicht mehr zulässig. Im ARCHICAD wird der Putzabzug über die "Bekleidung" der Bauteile gesteuert.
Caspar
Contributor
Zur Flächenermittlung gab und gibt es unterschiedlichen Normen und Verordnungen, die es hinsichtlich Anwendungszweck und -gebiet zu unterscheiden gilt:

DIN 283 – Wohnungen, Teil 1, Teil 2
zurückgezogen 10.1983
Die DIN 283 dient der Berechnung von Wohnflächen.
3% Putzabzug möglich

Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)
seit 01.01.2004 nicht mehr gültig - abgelöst durch die WOFIV 01.2004
Zweck und Anwendungsgebiet: Die II. BV war bis zur Ablösung durch die WoFlV im Januar 2004 die gültige Verordnung für öffentlich geförderten Wohnraum.
Im Teil 4 erläutern die §§ 42 bis 44, wie die Wohnfläche zu berechnen ist.
3 % Putzabzug möglich

Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Die WoFlV ist Teil der „Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen“. Sie dient der Wohnflächenermittlung für öffentlich geförderten Wohnungsbau.
Prozentualer Putzabzug nicht möglich

DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau, 
Teil 1, Teil 2
Die in der DIN 277 festgelegten Berechnungsweisen sind in erster Linie dazu gedacht, für Baukostenkalkulationen nach DIN 276 einheitliche und vor allem vergleichbare Grundlagen zu schaffen.
Prozentualer Putzabzug nicht möglich


Zur Erklärung die Grundflächenermittlung der unterschiedlichen Normen und Verordnungen:

Vor Ort nach Fertigmaßen
DIN 283: Ja
II. BV: Ja
WoFlV: Ja
DIN 277: Ja

Nach Bauzeichnung mit Fertigmaßen
DIN 283: Ja
II. BV: Ja
WoFlV: Ja, wenn die Bauzeichnung für ein Genehmigungs-, Anzeige-, Freistellungs- oder ähnliches Verfahren geeignet ist und die Ermittlung der lichten Maße ermöglicht
DIN 277: Ja, Maße als Fertigmaße in Fußbodenhöhe

Nach Bauzeichnung mit Rohbaumaßen
DIN 283: Ja, jedoch aus Rohbaumaßen ermittelte Grundflächen verputzter Wände um 3 % kürzen
II. BV: Ja, jedoch aus Rohbaumaßen ermittelte Grundflächen verputzter Wände um 3 % kürzen
WoFlV: Nein
DIN 277: Nein
Anonymous
Nicht anwendbar
Perfekte Aufstellung!
Anonymous
Nicht anwendbar
Fast perfekte Aufstellungen! 😉

Die Helpcenter-Liste erklärt leider ein paar Besonderheiten der Berechnung nicht:

  • In den Grundeinstellungen wird das Übermessen von Öffnungsflächen eingestellt. Dies hat Auswirkungen auf Flächen und Längenparameter.

Zu der Normenaufstellung würde ich noch erwähnen:

  • Für das öffentlich-rechtliche Baurecht ist neben der BGF und der Grundfläche auch die Nutzfläche relevant. Deren Bemessung ist z.T. aus den Baunutzungsverordnungen und den Landesbauordnungen abzuleiten.
  • Die Berwertung/Gewichtung von Flächen ist in Abhängigkeit von deren Nutzungshöhe in den erwähnten Normen unterschiedlich.

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