Mal wieder was 'off topic':
Zum 1.1.2004 hat sich die
Zweite Berechnungsverordnung - II. BV dahingehend geändert, daß sich die Wohnflächenberechnung nun in der
Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV) befindet (druckbare Version
hier ).
Wesentliche Unterschiede findet man
hier , oder
hier oder
hier.
Im Bezug auf ArchiCAD ist am Wichtigsten, daß der 3%ige Putzabzug von der Rohbaufläche entfällt und nun das Fertigmaß errechnet werden muß. Nach unserer Einschätzung hier im Büro bedeutet dies, daß der tatsächlich aufzubringende Putz berücksichtigt werden muß.
Zwei Dinge erscheinen uns noch unklar, vielleicht hat da ja jemand mehr Infos:
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- <font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">§3 (2): '... sind namentlich einzubeziehen ...'. Soll das heißen, daß dies in der Berechnung getrennt auszuweisen ist? Das kann ja wohl nicht sein.</font></li>
- <font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">§5 Überleitungsvorschrift: Wenn ein Gebäude geplant, aber nicht gebaut ist, muß dann die Berechnung ebenfalls aktualisiert werden? -> Rechtssicherheit ggü. AG</font></li>
<font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">