Seit kurzem gibt es in Österreich Richtlinien, die Baugesetze ersetzten und vereinheitlichen sollen.
Im Speziellen in Bezug auf Archicad spreche ich die OIB-Richtlinie 4 an, in der Stiegenkonstruktionen nun anders geregelt wurden als bisher gewohnt.
https://www.oib.or.at/sites/default/files/richtlinie_4_26.03.15_0.pdfim Speziellen dieser Absatz:
3.2.3 Haupttreppen mit gekrümmter Lauflinie müssen im Abstand von 20 cm von der inneren Begrenzung
des Treppenlaufes (Absturzsicherung oder Wand ohne Berücksichtigung der Handläufe) einen
Stufenauftritt von mindestens 15 cm aufweisen, bei Wohnungstreppen genügen 12 cm. In Gebäuden
oder Gebäudeteilen, die barrierefrei zu gestalten sind, müssen Haupttreppen (ausgenommen
Wohnungstreppen) geradläufig sein.
Dies bedeutet - dass die bisher geltende Regel - ein Mindestmaß direkt an der Spitzstufen - Wange als Grundlage der Stiegenkonstruktion einer gewendelten oder viertelgewendelten Stiege nicht meht gilt - also diese Funktion des Treppenmachers somit nicht mehr direkt einsetzbar ist.
Hat bei der Formulierung der OIBs von Euch Graphisoftlern Österreichs wer mitgespielt?
Ihr User - Wie regelt Ihr nun die Stiegen in Zukunft?
Ich weiß schon - ist ein marginaler Punkt - aber nun ist wieder ein Schritt mehr zur Treppe nötig..
AC5.5-AC27EduAut, PC-Win10, MacbookAirM1, MacbookM1Max, Win-I7+Nvidia