Zunächst einmal solltest Du Dir einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht suchen und Dich beraten lassen. Diw Kosten zwischen 200 EUR und 250 EUR die Stunde; sind aber das Geld wert. Ich habe einen Anwalt im "Abo" und bin echt froh darüber.
Zu Deinem Problem:
1. Dein Bauherr hat Dich beauftrag eine Garage zu entwerfen und zu planen (HOAI 1 - 5). Wie Du das machst ist ihm egal.
2. Dein Statiker hat die Garage gerechnet und _ihm_ ist ein Fehler unterlaufen, der bei Dir zu einem nicht kalkuliertem Mehraufwand geführt hat. Somit kannst Du den Mehraufwand nicht Deinem Bauherrn in Rechnung stellen, sondern mußt Dir den Mehraufwand von Deinem Statiker vergüten lassen.
3. Da Du aber vom Fach bist (weil Architekt) hätte Dir der Fehler bei der Prüfung der Unterlagen auffallen müssen. Zumindest trägst Du eine Teilschuld, weil Du Deiner Prüfpflicht nicht nachgekommen bist (bezogen auf den Wärmeschutz). Aus diesem Grund gibt es ja auch den Prüfstatiker, der die Statik des Statikers prüft, weil das kann der normale Architekt ja nicht.
4. Die Aussage des Gutachters ist gequirlter Käse und m.E. nicht gerichtsfest, da es ihm egal sein kann, wie Du Deine Pläne erarbeitest (CAD, Hand, indische Sklaven oder was auch immer).
Ich würde sagen, mach mit Deinem Statiker halbe/halbe und entschuldige Dich bei Deinem Bauherrn.
Übrigens: DIE KAMMER HILFT BEI SOLCHEN FRAGEN AUCH!!! DAFÜR IST DIE KAMMER DA!!! UND ZWAR BEVOR DAS KIND IM BRUNNEN LIEGT!!!
SCHÖNES, äh, schönes Wochenende
Torben