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o.T. CAD-Änderungen / Aufwandsentschädigung

Anonymous
Nicht anwendbar
wahrscheinlich paßt es nicht ganz hierher aber ich denke, daß der eine oder andere schon mit folgender situation konfrontiert wurde:
fallbeispiel:
du bist beauftragt eine garage zu planen nebst ausführungsplanung.
die garage ist aus 24-er mauerwerk plus putz. der dir zur verfügung gestellte statiker rechnet und bestätigt die konstruktion. du machst die ausführungsplanung fertig.

der statiker stellt beim erstellen der pos.-pläne fest, daß er mist gebaut hat.
die garage geht nur in beton (20 cm) plus wdvs.

jetzt planst du das ding um. änderst deine ausführungsplanung nebst details und teilst deinem auftraggeber mit, daß die ausführungsplanung quasi nochmal erstellt
werden mußte. daher leistungsphase 5 sozusagen nochmal bezahlen.

stress (logisch), gutachter. der gutachter stützt sich im wesentlichen darauf, daß du das
teil ja mit cad gezeichnet hast und darum ist es ganz leicht das projekt zu ändern,
darum gibts ein paar stunden bezahlt und das wars.

wie seht ihr das...oder wie sind eure erfahrungen?
kann es sein,daß das arbeiten mit cad automatisch ein kostenvorteil für den auftraggeber ist?

ich bin mal gespannt.

gruß
martin

[ 23. Mai 2010, 11:37: Beitrag editiert von: David Kehr ]
3 ANTWORTEN 3
torben_wadlinger
Virtuoso
Zunächst einmal solltest Du Dir einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht suchen und Dich beraten lassen. Diw Kosten zwischen 200 EUR und 250 EUR die Stunde; sind aber das Geld wert. Ich habe einen Anwalt im "Abo" und bin echt froh darüber.

Zu Deinem Problem:

1. Dein Bauherr hat Dich beauftrag eine Garage zu entwerfen und zu planen (HOAI 1 - 5). Wie Du das machst ist ihm egal.

2. Dein Statiker hat die Garage gerechnet und _ihm_ ist ein Fehler unterlaufen, der bei Dir zu einem nicht kalkuliertem Mehraufwand geführt hat. Somit kannst Du den Mehraufwand nicht Deinem Bauherrn in Rechnung stellen, sondern mußt Dir den Mehraufwand von Deinem Statiker vergüten lassen.

3. Da Du aber vom Fach bist (weil Architekt) hätte Dir der Fehler bei der Prüfung der Unterlagen auffallen müssen. Zumindest trägst Du eine Teilschuld, weil Du Deiner Prüfpflicht nicht nachgekommen bist (bezogen auf den Wärmeschutz). Aus diesem Grund gibt es ja auch den Prüfstatiker, der die Statik des Statikers prüft, weil das kann der normale Architekt ja nicht.

4. Die Aussage des Gutachters ist gequirlter Käse und m.E. nicht gerichtsfest, da es ihm egal sein kann, wie Du Deine Pläne erarbeitest (CAD, Hand, indische Sklaven oder was auch immer).

Ich würde sagen, mach mit Deinem Statiker halbe/halbe und entschuldige Dich bei Deinem Bauherrn.

Übrigens: DIE KAMMER HILFT BEI SOLCHEN FRAGEN AUCH!!! DAFÜR IST DIE KAMMER DA!!! UND ZWAR BEVOR DAS KIND IM BRUNNEN LIEGT!!!

SCHÖNES, äh, schönes Wochenende

Torben
Anonymous
Nicht anwendbar
hallo torben,
danke für die antwort. ich sehe das ähnlich.
in meinem fall geht es blöderweise nicht um eine garage sondern um ein projekt der größenordnung 30 mio euro.
der statiker wurde von dem bauherren direkt beauftragt. daher bin ich mir nicht sicher ob nicht doch der bauherr unser ansprechpartner bei dem änderungsaufwand ist. egal wie....
wichtig finde ich aber tatsächlich, daß du es siehst wie ich. wenn büros mit cad zeichnen heißt das nicht, daß der auftraggeber alles zum halben preis bekommt.denn wenn das rechtsprechung sein sollte hole ich sofort wieder die rapidographen aus dem keller und verscheuer archicad . 🙂

frohe pfingsten
martin
torben_wadlinger
Virtuoso
Tja, also, die entscheidende Frage lautet wer welche Änderungen bei wem veranlasst und in welcher Phase diese Änderungen eingetreten sind. Aber nochmal; hier kann nur ein Fachanwalt verbindlich weiterhelfen.

Torben

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