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CAD gemessene -Flächen- und Rauminhalte

Anonymous
Nicht anwendbar
Hallo mal wieder,

Flächen- und Rauminhalte können ja wirklich einfach über Archicad ermittelt werden...

Bei den Flächen bekomme ich sogar einen Rechnungsweg bis zum Ergebnis mitgeliefert...

Bei den Rauminhalten muss man sich auf das ausgespuckte Ergebnis "verlassen"...Bei komplizierteren Dächern sehr schwierig...(überschlägig kann man von der Richtigkeit ausgehen)

Jetzt endlich meine Frage:
:yeah:
Beim Bauantrag kann ich ja reinschreiben, dass die Flächen- und Rauminhalte über Archicad ermittelt wurden.Ich habe gehört man kann/sollte einen DIN-Hinweis ("Nach DIN XYZ wurden Die Flächen- und Rauminhalte durch das CAD-Programm Archicad ermittelt")
Kennt jemand diese DIN, bzw. welchen anderen Hinweis sollte man dazuschreiben...
4 ANTWORTEN 4
Anonymous
Nicht anwendbar
du meinst sicherlich die din 277 (grundflächen und rauminhalte von bauwerken im hochbau).

bei uns steht beim bauantrag lediglich "flächenberechnung nach din 277 mittels cad".
die flächenaufstellung erfolgt dann ohne rechenweg. bislang hat sich kein bauamt beschwert.

anke.

[ 13. August 2004, 09:55: Beitrag editiert von: anke ]
Markus Denzlinger
Graphisoft Partner
Graphisoft Partner
Soweit mir bekannt ist, ist die Berechnung des Rauminhalts unter anderem für Häuser (keine Wohnungen) zur Ermittlung von Förderungsdarlehen notwendig. Hier darf die Kubatur des Gebäudes einen bestimmten Wert nicht überschreiten, sonst gibt es keine oder nur gekürzte Fördermittel.

Ein Rechenweg ist hier aber nicht gefordert. Ich würde hier eine 3D-Darstellung der BGF-Stempel hinzufügen.

Gruß

Markus
Anonymous
Nicht anwendbar
Der Verweis auf die Berechnungsgrundlage (DIN 277, II.BV, WoFlV, BauNVO) ist abhängig, wofür die Berechnung erstellt wird. Das ist auch länderabhängig.
Eine Festlegung zur Form der Ermittlung ist AFAIK nirgendwo enthalten. Lediglich die architektonische Bemessungsgrundlage ist vorgegeben.

Grundsätzlich kann ich bei den automatischen Flächenberechungen nur zur Vorsicht raten. Von falsch berechneten Volumen, Ober- und Fensterflächen bis zu ungewollt mitgerechneten Wand- und Fensternischen habe ich schon alles gehabt.
Anonymous
Nicht anwendbar
Ok, danke an alle...

Es hilft bereits zu wissen, dass bei den Ämtern kein grosses Geschrei zu erwarten ist.

Und wenn, dann kann man ja immer noch eine "Herleitung" hinterherschicken.

Besten Dank Ihr Lieben

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