Der Verweis auf die Berechnungsgrundlage (DIN 277, II.BV, WoFlV, BauNVO) ist abhängig, wofür die Berechnung erstellt wird. Das ist auch länderabhängig.
Eine Festlegung zur Form der Ermittlung ist AFAIK nirgendwo enthalten. Lediglich die architektonische Bemessungsgrundlage ist vorgegeben.
Grundsätzlich kann ich bei den automatischen Flächenberechungen nur zur Vorsicht raten. Von falsch berechneten Volumen, Ober- und Fensterflächen bis zu ungewollt mitgerechneten Wand- und Fensternischen habe ich schon alles gehabt.