am 2012-07-03 01:40 PM
am 2012-07-04 09:44 AM
allerdings können Hersteller die Software nach wie vor technisch an ein Gerät so binden, daß eine Nutzung nach einem Verkauf nicht möglich ist?! Geilomat!
"Ihr könnte die Software gerne kaufen und habt auch die Nutzerrechte dann, aber nutzen könnt ihr die trotzdem nicht, bääätsch!!"
am 2012-07-04 09:51 AM
am 2012-07-04 10:04 AM
am 2012-07-04 10:21 AM
am 2012-07-04 10:39 AM
am 2012-07-04 10:39 AM
am 2012-07-04 10:46 AM
am 2012-07-04 11:32 AM
am 2015-03-11 02:50 PM
am 2015-03-11 03:29 PM
"foxarch" wrote:
ich denke auch wie derheinz. Ich hab einen Dongle, damit also das Recht AC zu benutzen, und einen ArchiCard-Vertrag.
Nun komme ich morgen drauf, ich will doch lieber Kebabbuden betreiben, und verkaufe an xx meinen Dongle, und kündige meinen ArchiCard Vertrag.
Oder ich hab morgen einen Unfall, ziehe den Holzpyjama an, und meine Erben haben einen 4000 Euro teuren Dongle in der Hand, mit dem sie genau Nüsse anfangen können, und der die Hälfte meines Begräbnisses abdecken würde.
Also Verkauf vom Dongle am freien Markt, ohne dass AC hier nochmals mitschneidet! Warum auch, wenn meine Erben mein Auto verkaufen, bekommt Honda ja nicht auch nochmal Geld für die Kauferlaubnis!