Bitte klärt mich auf, in welchen Fällen kommt es auf eine Protokollierung an? Beispiel?
Eine echtes Protokoll, dass dieser oder jener Planstand versendet wurde, gibt es meiner Meinung nach nicht. Selbst Postversand per Einschreiben belegt nur, dass irgendetwas versendet wurde.
Wichtig finde ich nur, dass eindeutig bezeichnete (durchnummeriert) Plansätze verschickt oder eben zum Download bereitgestellt werden. Rechtssicher und eindeutig wäre es, wenn es 1.)ein manipulationsgeschütztes PDF (nur das ist Vertragsgrundlage) gibt und dazu eben 2.)DXF, DWG, ... zum weiterverarbeiten. Das geschützte PDF benutzen wir als echten Papierersatz.
Mit diesem Konzept kann man auch eine Heimwerkerversion von Projektserver betreiben. Aber ich warte ja trotzdem noch auf eine semiproffesionelle Lowcost Version.
[ 18. Juni 2005, 21:46: Beitrag editiert von: georg ]
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