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Raumflächen - Funktionsweise Putzabzug?

snow
Moderator
Hallo zusammen,

ich hab' jetzt schon Forum und Hilfe-Literatur durchwühlt, aber ich komme nicht darauf, wie das nun gedacht ist:

Kann Putzabzug "nach Wänden" nur angewandt werden, wenn man mehrschichtige Wände verwendet...?
...bleibt sonst nach wie vor nur der Prozentuale Abzug?

Wenn man im Raumstempel - bei Räumen unter Dachschrägen -
  • einmal nur die Fläche mit Putzabzug
  • und einmal die Fläche mit allen Abzügen
angezeigt bekommen könnte, hätte man die Werte für Wohn- und Nutzflächenberechnung...
...aber offenbar ist das nicht möglich - oder...

...gibt es vielleicht einen anderen Raumstempel, der so etwas könnte...?
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7 ANTWORTEN 7
Markus70
Enthusiast
"Achmed" wrote:

Kann Putzabzug "nach Wänden" nur angewandt werden, wenn man mehrschichtige Wände verwendet...?
...bleibt sonst nach wie vor nur der Prozentuale Abzug?

Ja, ohne Putz im mehschichtigen Bauteil kein Putzabzug.

"Achmed" wrote:

Wenn man im Raumstempel - bei Räumen unter Dachschrägen -
  • einmal nur die Fläche mit Putzabzug
  • und einmal die Fläche mit allen Abzügen
angezeigt bekommen könnte, hätte man die Werte für Wohn- und Nutzflächenberechnung...
...aber offenbar ist das nicht möglich - oder...

Das geht auch. Du müsstest nur den Raumstempel oberhalb mit dem Dach (also die Unterkante vom Innenausbau) verschneiden. (Funktion: Planung -> Dach Extras -> Raum beschneiden)
Anschließend im Raumstempel einstellen: Gemessene Nettofläche und Berechnete Fläche

mfg, Markus
Architectural draftsman/Bauzeichner
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snow
Moderator
...leider funktioniert das eben nicht...
denn: 'gemessene Fläche' und 'gemessene Nettofläche' ist eben der gleiche Wert - leider aber nicht die Netto- sondern die Bruttofläche - zumindest dann, wenn man mit prozentualen Putzabzug arbeitet
Ich kann nur die Werte
  • ganz ohne Abzug
  • mit Abzug für Flächen unter Dachschrägen ohne Putzabzug
  • mit Abzug für Flächen unter Dachschrägen mit Putzabzug
anzeigen lassen
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Markus Denzlinger
Graphisoft Partner
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"Achmed" wrote:
zumindest dann, wenn man mit prozentualen Putzabzug arbeitet
In Deutschland ist das seit Ende 2003 nicht mehr zulässig, sowohl bei Berechnungen nach der DIN 277 als auch bei der Wohnfläche.

Gruß

Markus
archibold
Newcomer
BÄM !!!

Alle machen das noch so, selbst die Bauaufsicht weiss darüber nix und nimmt das so hin.

Wie bekomme ich denn nun verbindlich gerechnete Flächen ausgegeben? Die Meldung "Der Putzabzug ist unterschiedlich!" irritiert beim Ausgeben von Flächen.

Ich rekapituliere, es gibt KEINEN Putzabzug mehr, weder in der DIN277 noch in der WoFlV ?! Ich habe mich schon kaputtgesucht weil ich dachte, ich spinne und alle anderen machen es richtig!

Also bitte nochmal bestätigen, vielleicht gibt es da noch einen Kommentar oder eine Quelle dazu, weil es ja gaaanz viele Ungläubige gibt, die das immer noch so machen. Und gerade bei Investorenprojekten ist doch jeder Quadratzentimeter Vermietungsfläche wichtig!
ARCHICAD 19 Temp, Voll, D / Intel i7, 8 GB, NVIDIA GeForce GT 330M, Windows 10 x64
Anonymous
Nicht anwendbar
Moin,
hier ist m.E. alles eindeutig niedergeschrieben:
https://www.gesetze-im-internet.de/wofl ... 10003.html


§ 3 Ermittlung der Grundfläche
(1) Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen zu ermitteln; dabei ist von der Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszugehen. Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist der bauliche Abschluss zu Grunde zu legen.

und weiter:

(4) Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeichnung zu ermitteln. Wird die Grundfläche auf Grund einer Bauzeichnung ermittelt, muss diese
1.
für ein Genehmigungs-, Anzeige-, Genehmigungsfreistellungs- oder ähnliches Verfahren nach dem Bauordnungsrecht der Länder gefertigt oder, wenn ein bauordnungsrechtliches Verfahren nicht erforderlich ist, für ein solches geeignet sein und
2.
die Ermittlung der lichten Maße zwischen den Bauteilen im Sinne des Absatzes 1 ermöglichen.


Kein Wort von einem prozentualem Putzabzug - dennoch mach ich auch 2019 noch die Erfahrung, dass viele (u.a. sogar Bauträger) das noch anders handhaben...

Viele Grüße!
Anonymous
Nicht anwendbar
...gerade dann ist es doch unsere Pflicht als Auftragnehmer die Auftraggeber entsprechend aufzuklären.
Anonymous
Nicht anwendbar
Ganz richtig, aber manche sind leider beratungsresistent... 🙄

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