... nicht übel: gleich nach dem diplom ein mehrfamilienhaus als auftrag in aussicht.
wie schon von neun... erwähnt, musst du prüfen, ob du für die grössenordnung des gebäudes bauvorlageberechtigt bist.
das ist in jedem bundesland anders - kleine gebäude kannst du wahrscheinlich bereits einreichen, aber ob dein mehrfamilienhaus darunterfällt ist fraglich. (wenn nicht, könntest du dir immer noch einen kollegen suchen, der baugesuch, bauleitererklärung, sigeko und haftung übernimmt)
ansonsten ist die situation relativ klar: du bist architektin, die eltern bauherrn, das ist eigentlich so wie sonst auch.
eigentlich, denn die erwartungen werden andere sein. wenns spannungen gibt werden sie ins private reinfliessen, wenns ans finanzielle geht, wird bestimmt rumdiskutiert...
deshalb solltest du auf jeden fall einen architektenvertrag machen (beispielvertäge bekommst du auch bei der architektenkammer), damit klar ist, wer was wann bekommt.