</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">wo soll man denn die Grenze ziehen?... aber offensichtlich bist du der Meinung, daß man eine ziehen soll.
😉 </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">doch sollte es da schon einen Mittelweg geben.Es gibt eine Herstellergewährleistungsfrist von 2 Jahren. Bei einem Updatezyklus von 1 Jahr und der oben beschriebenen Verfahrensweise ist das eine Halbierung der Anspruchsgrundlage des Käufers!
Ich will jetzt hier nicht mit hinkenden Vergleichen aus anderen Bereichen des Handels kommen, denn ArchiCAD ist im Vergleich zu manch anderer Software ja ausgesprochen fehlerarm und nach den 2, 3 Patches in Folge eines Releases doch nur noch wenig mangelhaft.
Aber eben gerade bei 8.x war das eben nicht so. Wir haben unsere updates 1 Jahr liegen lassen müssen, weil das, was auf der Verpackung stand nicht erfüllt werden konnte.
[ 31. Mai 2005, 08:20: Beitrag editiert von: Frank Beister ]