Hallo Rene,
hier einen kleinen Beitrag aus der Schweiz...
Bei uns ist das Finanzielle in der SIA 112 geregelt (Leistungen und Honorare der Architekten). Diese Norm ist aktuell und aus meiner Sicht transparent. In einer detaillierten Liste werden die möglichen Aufgaben und Leistungen eines Bauprojekts aufgeführt. Wir Architekten wählen welche Leistungen- und Teilleistungen wir erbringen. Anschliessend wird für jede Aufgabe der Zeitaufwand geschätzt und mit einem bürospezifischen Stundenansatz multipliziert. So erhält man einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag für ein Honorar.
Was möchte ich hier eigentlich erklären? Für Deinen Auftraggeber ist es wichtig, dass er genau sieht was er von Dir bekommt (Analyse, Studien, Konzept, Vorprojekt, Projekte, Ausführungs- und Detailplanung, Bauleitung, Bauadministration etc.). Wenn Dein Zeitaufwand realistisch aufgeführt ist und mit einem fairen Stundenansatz kombiniert wird, dann hast Du viel weniger Diskussionen über Dein Honorar und kannst Deinen Aufwand betriebswirtschaftlich korrekt verrechnen.
Ich kann Dir nicht pauschal antworten wie viel eine Planungsaufgabe z.B. für ein Einfamilienhaus kostet, hier fehlen mir beinahe alle Informationen über das Projekt.
Mit den oben aufgeführten Grundlagen kannst Du Dir die Frage selber beantworten.
Gruss David Gubler dipl.Arch.ETH, ArchiMedia Schweiz AG