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Stiege zum Keller

Anonymous
Nicht anwendbar
Jedesmal stolpere ich darüber und bin mir nicht sicher, ob ich es richtig mache:
Ich habe in einem Gründerzeithaus ein Stiegenhaus mit einer Wendeltreppe .
Vom Erdgeschoß geht es innerhalb dieser Wendeltreppe zu einem tiefergesetzten Eingang und weiter zum Keller. Dieser Abgang ist mit Wand + Tür geschlossen.

1) Wie rechne ich die BGF des Erdgeschoßes ?
- Gesamtes Stiegenhaus abziehen nachdem die Stiegenfläche lt. ÖNORM zum Geschoß darüber gerechnet wird)?

2) Bei Anwendung der Regelung mit der fiktiv durchgezonenen Kellerdecke:
Berechne man das Volumen bis zur UK dieser fiktiven Kellerdecke ?

3) Und wie berechnet man dann die Hüllfächen =
- Endet die Außenwand des Stiegenhauses bei der UK der fiktiven Kellerdecke
- wie verfährt man mit einer Eingangstür in diesem tiefergesetzten Kellerabgang; wird sie berücksichtigt? mit voller Höhe oder nur der Anteil, der über der Kellerdecken-UK liegt ?
- berechne ich die Wände zum unkonditionierten Kellerabgang ebenfalls bis zur UK dieser fiktiven Kellerdecke?

Kann mir da jemand helfen ?
1 ANTWORT 1
Anonymous
Nicht anwendbar
Wenn ich das richtig verstehe ist der Eingang irgendwo im Halbgeschoss bzw. auf dem Zwischenpodest.

Bei "normalen" Geschossen darf bei offenem oder geschlossenem Stiegenhaus ins unkonditionierte KG die Kellerdecke fiktiv durchgerechnet werden. Das sollte doch bei Halbgeschossen genauso gelten, da das Volumen unter der fiktiven Decke nur halb so gross ist wie bei einem normalen Kellergeschoss.
Ob die Haustüre berücksichtigt werden muss oder nicht weiss ich nicht sicher. Wenn die Tür anteilsmässig berücksichtigt wird, macht man bei entsprechender Dokumentation nicht allzuviel falsch.
Wichtig dabei ist, dass das Stiegenhaus und die Kellerräume nicht konditioniert sind. Wenn doch müssen diese Räume bei Volumen, Hüllfläche und BGF komplett berücksichtigt werden.