Wenn ich das richtig verstehe ist der Eingang irgendwo im Halbgeschoss bzw. auf dem Zwischenpodest.
Bei "normalen" Geschossen darf bei offenem oder geschlossenem Stiegenhaus ins unkonditionierte KG die Kellerdecke fiktiv durchgerechnet werden. Das sollte doch bei Halbgeschossen genauso gelten, da das Volumen unter der fiktiven Decke nur halb so gross ist wie bei einem normalen Kellergeschoss.
Ob die Haustüre berücksichtigt werden muss oder nicht weiss ich nicht sicher. Wenn die Tür anteilsmässig berücksichtigt wird, macht man bei entsprechender Dokumentation nicht allzuviel falsch.
Wichtig dabei ist, dass das Stiegenhaus und die Kellerräume nicht konditioniert sind. Wenn doch müssen diese Räume bei Volumen, Hüllfläche und BGF komplett berücksichtigt werden.