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Wand zwischen Eingang und Müllraum?

Anonymous
Nicht anwendbar
Wie geht Ihr mit einer Wand zwischen einem lt. OIB mitbeheiztem Eingangsbereich/Stiegenhaus und einem nichtbeheiztem Müllraum/Fahrrad/KIWA um? Diese Wand wird ja in der Regel nicht gedämmt, da auch dort wenig Wärmeaustausch stattfindet, wenn das STGH nicht beheizt wird. Kann man die Wand von Wohnung zu STGH dort fiktiv (wie bei einer Kellerdecke im STGH durchrechnen? Sonst hätte man im EAW eine thermisch nicht zulässige STB-Wand.
2 ANTWORTEN 2
Anonymous
Nicht anwendbar
2 Möglichkeiten:

a) als Wand gegen unbeheizt, dann sollte sie aber entsprechend gedämmt sein. Detto dann die Decke über dem Müllraum.
b) in die konditionierte Hülle hineinnehmen, dann wirkt sich die Müllraumtür schlecht aus.

Ich mach meistens a)
Anonymous
Nicht anwendbar
Man muss hier unterscheiden in Bauteilanforderung gemäß BO bzw OIB und EAW-Berechnung.
Als Bauteilanforderung ist die Wand oder Decke gegen unbeheizt anzunehmen.
Bei der EAW-Berechnung kommt es darauf an, wo man die thermische Hülle ansetzt.
Weiters ist ein Müllaum sicher anders zu sehen als ein Kiwa-Raum, weil der Müllraum ständig belüftet sein muss, dh nahezu Außentemperatur haben kann.
Wie man mit ständig belüfteten Räumen innerhalb der thermischen Hülle generell umgeht, ist für mich allerdings ein Graubereich, oder gibts da eindeutige Regeln die auch Anwendung finden?

curval