Knifflig und interessant!
Ich würde so argumentieren: Aufgrund der Wärmefluss Richtung müssen opake Bauteile die mehr oder weniger als 30 Grad geneigt sind unterschieden werden. Diese Grenze kommt aus der EN ISO 6946 (Pkt. 5.2). Damit lassen sich die Bauteile zumindest in die drei Kategorien Wärmestrom aufwärts, horizontal, und abwärts unterteilen.
Achtung: Da kommt einem noch der Nachweis des erf. U-Werts in die Quere. Der ist leider in der OIB RL bei 60 Grad definiert. Im schlimmsten Fall muss man aus diesem Grund noch eine Unterscheidung.
Verkompliziert würde die Sache noch, wenn die Wandfarbe nicht hell wäre. Dann würde plötzlich auch die Neigung eine Rolle beim Kühlbedarfs spielen.
Die transparenten Bauteile in diesen Wänden sind in meinen Augen eindeutiger und leichter handzuhaben. Zumindest nehme ich mal an, dass die Fenster eben sind. Damit haben Sie eine eindeutige Neigung und Orientierung.