Wie schon Kollege HT geschrieben hat: "Der Energieausweis und die Heizlastberechnung für die Dimensionierung der Heizanlage sind auch 2 Paar Schuhe."
Zitat von mir (20.4.): "Vorsicht: Die vereinfachte Berechnung nach ÖNORM B8135 ist zurückgezogen und durch die ÖNORM EN 12831 ersetzt worden! Man kann die Werte der alten Norm zwar als Richtwerte nehmen, aber offiziell gilt nur noch die neue ausführliche Norm. Bei dieser Berechnung müssen die Räume einzeln eingegeben werden (mit der Temperatur lt. Norm EN 12831 bzw. die mit dem Bauherrn vereinbart wurde), was die Energieausweis-Berechnung nicht vorsieht."
Deswegen nochmals 2 meiner Zitate zum Thema "Trennwand zu fremdbeheizt" zum Vergleich:
ÖNORM B8110-6 Heizwärmebedarf und Kühlbedarf - Begriffe: "Fläche der Gebäudehülle A: ... Jene Flächen, die an konditionierte Räume in anderen Gebäuden/Gebäudeteilen grenzen, werden nicht zur Gebäudehülle gezählt.
Für eine Heizlastberechnung würde ich "Trennwand zu fremdbeheizt - 15°" eingeben.
- Frag mich grad was passiert wenn man eine Wand in der "Heizlastberechnung" weglöscht. Kann man diese dann irgendwie wiederbekommen? Wäre jedenfalls gut... Durch einen Datenassistenen zB.