Das is im Grossen und Ganzen im OIB "Leitfaden
für die Berechnung von Energiekennzahlen" (OIB-382-010/99) nachzulesen. Ich habe hier ein paar Auszüge reinkopiert:
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">
6.2. Luftwechselrate
Der Luftaustausch hängt vom Nutzerverhalten ab, so daß für die Berechnung ein standardisiertes Nutzerverhalten angenommen wird. Für die Luftwechselrate n ist folgender Wert anzusetzen: n=4,0 1/h. Aus hygienischen Gründen können höhere Luftwechselraten erforderlich sein.
6.3. Maschinelle Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung
Einsparungen, die durch den Einsatz von haustechnischen Anlagen erzielt werden, sind im Energieausweis gesondert festzuhalten.
Die Luftwechselrate n bei maschinellen Systemen mit Wärmerückgewinnung aus der Abluft und Erwärmung der Zuluft wird gemäß EN 832 wie folgt ermittelt:
n=(qV,f /VN) (1-eta_v)+nx
Die maschinell eingestellte Luftwechselrate qV,f /VN muß größer gleich 0,4/h sein. Der Nutzungsgrad eta_v ist durch ein wärmetechnisches Gutachten nachzuweisen. Lüftungsverluste, die durch Undichtheiten des Gebäudes infolge Wind und Auftrieb entstehen, werden durch die zusätzliche Luftwechselrate n berücksichtigt, wobei dieser Wert entsprechend EN 832 anzusetzen ist.