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Für den Samstag, den 30 November, zwischen 10:00 und 12:00 Uhr (MEZ) ist eine technische Wartung geplant.Folgende Prozesse können dabei bis zu 2 Stunden ausfallen: Lizenzschlüssel hochladen, herunterladen, aktualisieren, SSA-Validierung und der Zugriff auf den Lizenzpool. Wir entschuldigen uns für die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten.
Nachhaltiges Planen
EcoDesigner, Energy Evaluation, Life Cycle Assessment, etc.

umbau gasthaus in wohnungen

Anonymous
Nicht anwendbar
hallo
kann mir jemand helfen?
wir bauen ein gasthaus in wohnungen um.
wie soll der energieausweis berechnet werden?
bestand ist ja gaststätte, und die sanierung?
soll das in die einzelnen wohnungen aufgesplittet werden oder soll das ganze gebäude berechnet werden. die bei der landesreg. konnten mir nicht helfen bzw. der zuständige herr ist auf urlaub.
3 ANTWORTEN 3
Anonymous
Nicht anwendbar
Falls Wohnbauförderung beantragt werden soll, musst du den Bestand als Wohnhaus berechnen, da man es ja ansonsten nicht vergleichen kann.

Für die Baueinreichung und WBF wirst du auf jeden Fall für das gesamte Gebäude den Energieausweis benötigen. Wenn du die Wohnungen als separate Zonen eingibst, kannst du - als Extra-Service quasi - den Energieausweis je Wohnung zusätzlich ausdrucken.
Anonymous
Nicht anwendbar
danke hannel.
nur mit den zonen wird das ja nicht ganz gehen, oder? ich muss ja wände gegen unbeheizt, sprich gänge, rechnen, die ja im bestand nicht da sind, so ist ein vergleich wiederum nicht möglich. oder sehe ich da was falsch?
auf jeden falls danke nochmals für die antwort.
Anonymous
Nicht anwendbar
Die wohnbauförderer kochen in jedem BL ihr eigenes süppchen, in wien muß man, wenn man einen altbau saniert, die im gebäude liegenden geschäfte mitrechnen, als ob sie Wohnungen wären, die niederösterreicher haben gleich ein ganzes Konvolut für die energieausweisberechnung herausgegeben, dort steht aber dieses problem auch nicht erklärt.
Anscheinend ist das gasthaus eine gaststätte in einem wohnhaus. Wenn man einen EAW vor u. nach der sanierung rechnet, wird man wohl das gleiche nutzungsprofil eingeben müssen. Die förderstelle fürchte ich, wird auch erklären, dass sie nicht fördert, wenn nur ein teil des gebäudes saniert wird.
Für die Baueinreichung ist wieder maßgebend, wie groß der umbau ist, das steht in den Bauordnungen. Eventuell ist die umgebaute gaststätte eine eigene "Zone" zu rechnen.
Bei einem DG_ausbau (gründerzeithäuser) rechnet man den EAW nur für das DG.
Und die gänge sind im allgemeinen lt. RL 6 als mittelbar beheizte BGF, V mitzurechnen, in der NÖ-Fibel ist das seitenlang erklärt...