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Berechnungen

Anonymous
Nicht anwendbar
Ich versuche mich schon seit geraumer Zeit mit der Rubrik Berechnungen (Massenermittlungen) zu befassen. Leider ist das Thema so komplex und vielfältig, dass ich damit keine Vorteile für den täglichen Gebrauch erziele.

Hat jemand eine vernünftige Arbeitsweise daraus entwickelt und wenn ja wie geht man am besten vor?

Bitte berichtet über Eure Erfahrungen!

[ 22. Dezember 2003, 08:19: Beitrag editiert von: Gerhard-Pepe ]
18 ANTWORTEN 18
Anonymous
Nicht anwendbar
Da hinken wir Ösis ja mächtig nach, wir haben ja auch genaue WBF-Berechnungsvorgaben. Mit herzlichen Grüßen an die Wish-Liste!

😎 :winken:

[ 22. Dezember 2003, 11:54: Beitrag editiert von: Gerhard-Pepe ]
Caspar
Contributor
@ martin

wie wird der abzug für treppen und -absätze eingestellt?

wenn man im raumstempel unter abzug gem. wflber. 100% eingibt (der hinweis balkone, loggien ist hier unvollständig) erscheint im formular als abzugsberechnung eine 0,0 und als endergebnis ebenfalls 0,0.

während das endergebnis durchaus richtig ist ist es der rechenansatz des abzugs nicht. so steht übrigens bei einem 50% abzug von 15 m2 bei mir als rechenansatz 7,5 und als ergebnis auch 7,5.
das Formular nützt solange nichts, wie die nachvollziehbarkeit nicht gewährleistet ist. eine einfache prozentangabe würde durchaus genügen (z.b. - 50% = 7,5)

oder habe ich bei der einstellung etwas übersehen?
Anonymous
Nicht anwendbar
@caspar richter
Es geht um das "Formblatt Wohnflächenberechnung". Das kommt meines Erachtens so raus, wie es von der Behörde gefordert wird.

Abzüge für Treppen regelt man mit Schraffuren, denen man die Prozentangabe mitgibt.
Das wird dann auch in der Spalte "Abzugsfläche " des Raumes, in dem die Treppe steht, richtig angegeben, also z.B. (4,00*1,00)*50,00% = 2,00. Das dürfte so ausreichend sein.

Abzüge für Balkone, Loggien etc. regelt man durch Angabe des entsprechenden Parameters des Raumstempels. Dann steht in der
- Spalte "Grundfläche": 2,00*2,00 = 4,00
- Spalte "Abzugsfläche": 2,00 = 2,00

Eine extra Angabe, dass hier nur mit 50% gerechnet wird, erfolgt nicht. Wäre eine Anregung für Graphisoft.

Wenn man diese Angabe drin haben möchte, kann man die Balkonfläche mit einer Schraffur hinterlegen und diese zu 50% abziehen. Dann steht in der
- Spalte "Grundfläche": 2,00*2,00 = 4,00
- Spalte "Abzugsfläche": (2,00*2,00)*50,00% = 2,00
Anonymous
Nicht anwendbar
Das hört sich ja schon richtig ausgeklügelt an und so ungefähr hab ich mir das auch vorgestellt. 🙂
Warum gibt´s das bei uns nicht, so tief in den Bergen leben wir ja auch wieder nicht?!

Da platzt mir :sauer: angeboten werden.

Es wäre sehr schön, könnte man diesen Zustand ändern und die Österreichische Version entsprechend der Amtlichen Österreichischen Vorgaben anpassen!

Dies würde ArchiCAD ungemein aufwerten.
Caspar
Contributor
@ martin
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Abzüge für Treppen regelt man mit Schraffuren, denen man die Prozentangabe mitgibt.
Das wird dann auch in der Spalte "Abzugsfläche " des Raumes, in dem die Treppe steht, richtig angegeben, also z.B. (4,00*1,00)*50,00% = 2,00. Das dürfte so ausreichend sein.
danke für den hinweis. ist sicher so machbar.
ich halte die lösung jedoch nicht für besonders überzeugend, da zusätzlicher aufwand und damit auch fehlermöglichkeiten entstehen. ich hielte es für praktischer, die flächenermittlung durchgängig mit einem werkzeug, dem raumstempel zu erstellen, da treppen als verkehrsflächen auch mit dem raumstempel erfasst und zugeordnet werden.
Caspar
Contributor
@ martin

habe es gerade mal mit den schraffuren versucht.

"von raumfläche abziehen" eingestellt, prozent eingestellt, auf raumstempelfläche gelegt ... raumstempel ausgewählt, unter flächeberechnung nachgesehen... kein abzug.

wo könnte ich was falsch gemacht haben?
Anonymous
Nicht anwendbar
@Gerhard-Pepe
Formblatt: Das Formular, das bei uns bei der Behörde abgegeben werden muß sieht so aus:
Formblatt Wohnflächenberechnung nach §§42-44 der II. Berechnungsverordnung
Genauso kommt es - fertig ausgefüllt - aus ArchiCAD raus. Das ist schon praktisch.
Das müßte eigentlich für die Amtlichen Österreichischen Vorgaben ähnlich machbar sein.
Wenn es da ein vergleichbares Formular gibt: einfach mal an Graphisoft schicken.

@caspar richter
Treppe: Im Moment werden die Abzüge unter beliebigen Treppen auf keinen Fall automatisch generiert. Die Abzüge unter Treppen sind ja auch nicht ganz trivial. Das hängt, soweit ich das beurteilen kann, recht individuell von der Bauart der Treppe ab. Bei komplexen Treppengeometrien muß man da tatsächlich messen. Ein möglicher Weg ist hier beschrieben im ArchiTIPP:
Flächenermittlung unter Treppenschrägen

Schraffurabzug: Sollte schon funktionieren. Funktion "Räume aktualisieren ..." nicht vergessen. Raumfläche aktivieren und über das Raumflächenwerkzeug im Abschnitt "Flächenberechnung" nachschauen, da sollte der Abzug für die Schraffur gelistet sein.

Für alle, die interessiert sind an sonstigen nützlichen Hinweisen zu Raumstempeln, Flächen, Abzügen etc.:
</font><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">
Anonymous
Nicht anwendbar
@caspar richter
Ich habe das mit dem Treppenabzug gestern auch einmal so simuliert, wobei es erst gefunzt hat nachdem die Abzugsfläche und der Raumstempel mit denselben ID´s versehen wurden. :yeah:


@ Martin Schnitzer
Danke für die tollen Links tu diesem Thema, bringen sehr viel Hintergrundwissen über die Raumstempel!

Eine andere Frage: Warum aktualisiert sich der TOP-Stempel nicht automatisch?

[ 29. Dezember 2003, 14:12: Beitrag editiert von: Gerhard-Pepe ]
Caspar
Contributor
@ martin
du hattest recht, ich hatte vergessen, die raumfächen zu aktualisieren. danke für den tipp.

@ Flächenermittlung unter Treppenschrägen

achtung. bei der ermittlung nach der zweiten berechungsverordnuung für wohnflächen ist folgendes zu beachten:

</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> §43 (4)
von den errechneten grundflächen sind abzuziehen die grundflächen von:
...2. treppen mit über drei steigungen und deren treppenabsätze...

§43 (5)
zu den errechneten grundflächen sind hinzuzurechnen die grundflächen von:
... 3. raumteilen unter treppen, soweit deren lichte höhe mindestens 2 meter ist...es ist auf den feinen unterschied zwischen berechnung und anrechnung zu achten. bei den dachschrägen geht es um die anrechenbarkeit der berechneten grundflächen, bei den treppen um die berechnung der grundflächen.

allen forumsmitgliedern ein herzliches dankeschön für die wertvollen tipps und die enaggierten beiträge!!

ich wünsche ein frohes fest und ein gutes neues jahr