@caspar richter
Es geht um das "Formblatt Wohnflächenberechnung". Das kommt meines Erachtens so raus, wie es von der Behörde gefordert wird.
Abzüge für Treppen regelt man mit Schraffuren, denen man die Prozentangabe mitgibt.
Das wird dann auch in der Spalte "Abzugsfläche " des Raumes, in dem die Treppe steht, richtig angegeben, also z.B. (4,00*1,00)*50,00% = 2,00. Das dürfte so ausreichend sein.
Abzüge für Balkone, Loggien etc. regelt man durch Angabe des entsprechenden Parameters des Raumstempels. Dann steht in der
- Spalte "Grundfläche": 2,00*2,00 = 4,00
- Spalte "Abzugsfläche": 2,00 = 2,00
Eine extra Angabe, dass hier nur mit 50% gerechnet wird, erfolgt nicht. Wäre eine Anregung für Graphisoft.
Wenn man diese Angabe drin haben möchte, kann man die Balkonfläche mit einer Schraffur hinterlegen und diese zu 50% abziehen. Dann steht in der
- Spalte "Grundfläche": 2,00*2,00 = 4,00
- Spalte "Abzugsfläche": (2,00*2,00)*50,00% = 2,00