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Raumstempel ermitteln von Wohnfläche, Nettogrundfläche -

SF-Employee
Participant
Ich stehe da vor einem Problem, entweder es ist ein programmtechnisches oder ein verständnismässiges.
Vielleicht kennt jemand eine taugliche Lösung?

Ich habe eine überdachte Terrasse, auf diese habe ich einen Raumstempel gesetzt, der Raumstempel hat gemäß WoFlVO eine Minderung von 50 %.

Die Terrasse hat eine Bruttofläche von 13,30 m², einen reduzierten Bereich von 13,30 m² und eine Netto- Grundfläche von 13,30 m² - alle Werte aus dem Einstellungsdialog entnommen. Im Plan wird dort eine Netto- Geschoßfläche von 6,65 m² ausgegeben - also die Wohnfläche (was ja mal grundsätzlich in meinem Sinne ist, wobei die Begrifflichkeit Netto- Geschoßfläche etwas übertrieben für ein Räumchen ist), im Einstellungsdialog ist Netto- Geschossfl. NGF anzeigen angekreuzt.
Nun brauche ich die Nettogrundflächen in einer Liste (z.B. F:Flächenermittlung / Raumkategorien - ich nehme mal an da steht der Gedanke der DIN 277-1/2:2005-02 dahinter). Nun steht in dieser Liste unter Grundfläche 13,30 m² (das ist schön), unter Abzug 6,65 m² (gibt es in der DIN 277 eine Begründung für solch einen Abzug - ich nehme an hier wird die WoFlVO hineingemanscht), unter NF (ich nehme an Nutzfläche) stehen 6,65 m² (das ist alles andere als schön - die WoFlVOs- Einstellungen scheinen einen unangebrachten Einfluß zu haben) und als krönenden Abschluss ergibt sich eine Nettogrundfläche von 6,65 m².

Im Grunde ist das Ergebnis unbrauchbar. Nach meiner Meinung ist zwischen der Ermittlung von Flächen nach DIN 277 (Nettogrundfläche) und der Ermittlung von Flächen nach Wohnflächenverordnung ein gewisser Unterschied.

Ist die Funktionalität der besagten Liste in der gewünschten Darstellung tatsächlich "beschränkt" oder habe ich den falsche Weg eingeschlagen oder muss ich generell für solche Aufgaben zwei Raumstempel auf unterschiedlichen Ebenen setzen (zuzüglich für den BRI überschneiden sich an dieser Stelle dann drei Raumstempel).
Wer weiß was?

Für Bemühungen und Aufklärung dankt
der
Lumpus
im Voraus.

ps. Gibt es die Wohnfläche auch bei den interaktiven Auswertungen?
4 ANTWORTEN 4
Anonymous
Nicht anwendbar
sorry - ich kapiers nicht.

Kannst Du die Frage ohne in Klammern gesetzte Kommentare in 2 Zeilen zusammenschreiben?
Markus Denzlinger
Graphisoft Partner
Graphisoft Partner
Also entweder wertest Du die Flächen nach DIN 277 aus (ohne irgendwelche Abzüge) oder Du wertest die Flächen nach der WoFlV aus. Beides gleichzeitig geht in keinem Fall.

Für die Auswertung nach WoFlV gibt es in ARCHICAD das entsprechende Formblatt.

Neben den bereits vorhandenen Flächenlisten kannst Du auch interaktive Auswertungen mit Raumstempeln erzeugen.

Für WELTversteher.

Gruß

Markus

[ 16. März 2009, 20:37: Beitrag editiert von: Markus Denzlinger ]
SF-Employee
Participant
@sepulupes
Ich weiß ja, dass in der Kürze die Würze liegt, aber manches ist, ohne die notwendige Ausführlichkeit, in einem nur sehr eingeschränkten Rahmen den Interessierten oder Helfenden zu vermitteln. Ich wählte darum ein Mittel aus Abstraktion und beispielhafter Anwendung, um meine Verwendungen und Bedürfnisse hinsichtlich der Anwendung und möglichen Anwendung darzulegen. Natürlich mag dazu vielleicht auch eine ausführlichere Darlegung zu mehr Klarheit verhelfen, es könnte aber auch sein, dass die vielen erwähnten Dinge die klare Sichtweise nur noch vernebeln. Von daher könnte man bei dem Ergebnis durchaus sagen, dass die Verwendung des Beispielhaften in Verbindung mit den gemachten Feststellungen nicht allzu erheblich von der Sicht der Helfenden abweicht.
Man könnte sagen, das Glück der Erfüllung wird nicht ohne Umstand erreicht. 😉

Oder kurz: es geht nicht, wie ich will


Wäre es denn so kompliziert beides in einem Raumstempel zu vereinen WoFlVO und DIN 277, natürlich braucht es für Abzüge Sonderbehandlungsroutinen und einige programmiertechnische Klimmzüge, aber die Lösung wie sie im Moment ist, ist ein in gewisser Hinsicht halbgares Zwischending.
Ich muss für mich sagen, es gibt zumindest einen ArchiCAD- Nutzer und ArchiCARD- Inhaber der sich beides wünscht in einer kompfortablen und einfach handhabbaren Umgebung ohne unnötige fehleranfällige Redundanzen.


Gruß

Lumpus
Anonymous
Nicht anwendbar
"Lumpus" wrote:
@sepulupes
Ich weiß ja, dass in der Kürze die Würze liegt, aber manches ist, ohne die notwendige Ausführlichkeit, in einem nur sehr eingeschränkten Rahmen den Interessierten oder Helfenden zu vermitteln. Ich wählte darum ein Mittel aus Abstraktion und beispielhafter Anwendung, um meine Verwendungen und Bedürfnisse hinsichtlich der Anwendung und möglichen Anwendung darzulegen. Natürlich mag dazu vielleicht auch eine ausführlichere Darlegung zu mehr Klarheit verhelfen, es könnte aber auch sein, dass die vielen erwähnten Dinge die klare Sichtweise nur noch vernebeln. Von daher könnte man bei dem Ergebnis durchaus sagen, dass die Verwendung des Beispielhaften in Verbindung mit den gemachten Feststellungen nicht allzu erheblich von der Sicht der Helfenden abweicht.
Man könnte sagen, das Glück der Erfüllung wird nicht ohne Umstand erreicht. 😉

Oder kurz: es geht nicht, wie ich will


Wäre es denn so kompliziert beides in einem Raumstempel zu vereinen WoFlVO und DIN 277, natürlich braucht es für Abzüge Sonderbehandlungsroutinen und einige programmiertechnische Klimmzüge, aber die Lösung wie sie im Moment ist, ist ein in gewisser Hinsicht halbgares Zwischending.
Ich muss für mich sagen, es gibt zumindest einen ArchiCAD- Nutzer und ArchiCARD- Inhaber der sich beides wünscht in einer kompfortablen und einfach handhabbaren Umgebung ohne unnötige fehleranfällige Redundanzen.


Gruß

Lumpus


Ich glaube, dass sich das bis heute nicht wirklich weiter entwickelt hat. Ich denke, dass das einfach smarter funktionieren muss.