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Räume überarbeiten

Dragomir_T
Advocate

Hallo Entwockler-Team,

ist es nicht mal Zeit die Räume, ihre Stempel, Berechnungspräferenzen und Parameter in den Einstellungen zu einheitlich anzupassen? Ich habe wirklich keine Lust mehr:
- allen zu erklären:
- wo sie den %-Abzug für Balkone eintragen sollen;
- diesen Parameter aus der untersten, tiefsten "Schublade" für die Auswertungen zu suchen;
- wo der Unterschied zwischen "Abzug gemäß WoFlV" und "Reduzieren um".
Warum mir überhaupt die Mühe mache, alles fleißig gemäß der GDL-Beschreibung zu folgen, wenn ich eh nichts sauber auswerten kann. Z.B. 50% Abzug gemäß WoFlV für den Balkon, aber den Wert kann ich nicht mal in den Raumstempel anzeigen. Wegen dem Feld in der Auswertung habe ich bereits oben geschrieben.
Wieso eine Unterscheidung der Flächen zwischen DIN 277 und WoFlV an einer einzigen Einstellung scheitert - Wandnischen bei Fenstern. Dachschrägen, Elemente usw. werden reduziert aber die Fensternischen werden immer hartäckig mitberechnet.
Mein Wunsch, ich ich glaube es kann wirklich nicht so hart sein:
- %-Abzug als narmalen Parameter hochstufen, ihn im Raumstempel, für Auswertungen und Eigenschafts-Berechnungen verfügbar machen.
- Die Nischen in den Abzugsflächen (auch wenn Fläche dazu addiert wird) verschieben.
Seit AC26 steht im Menü "Flächen, Volumen" neben "Berechnete Fläche" (WoFlV) anstatt (NRF). Dann mal BITTE richtig NUF und WFL Flächen für einen Raum berechnen lassen.

Danke im Voraus

😉

13 Kommentare
Frank Beister
Mentor
+1
Holger Kreienbrink
Graphisoft
Graphisoft
Ich frag lieber nochmal nach:

- %-Abzug als narmalen Parameter hochstufen, ihn im Raumstempel, für Auswertungen und Eigenschafts-Berechnungen verfügbar machen.
Das ist klar

- Die Nischen in den Abzugsflächen (auch wenn Fläche dazu addiert wird) verschieben.
Was meinst du?

Seit AC26 steht im Menü "Flächen, Volumen" neben "Berechnete Fläche" (WoFlV) anstatt (NRF). Dann mal BITTE richtig NUF und WFL Flächen für einen Raum berechnen lassen.
Gibst du mir noch ein Beispiel? Nur damit ich sicher bin, was du meinst.
Dragomir_T
Advocate

Die Wandnischen werden sofort zu "Gemessene Fläche" hinzugefügt. Diese können nicht wie die anderen Abzüge für Wände/Stützen und Dachflächen "gefiltert" werden. In DIN277 werden die Grundflächen der Räume ohne Wandnischen, Dachschrägen, etc. die zu WoFlV gehören, gemessen.


hier in gelb sieht man die neue Benennung - WoFlV.
Ideal wäre das erste Feld "Gemessene Fläche" oder "Gemessene Nettofläche" die Grundfläche nach DIN277 zu rechnen (eigentlich die Konturen der Raumblase) und die "Berechnete Fläche (WoFlV)" tatsächlich die, nach der WoFlV berechneten Fläche, mit allen dazugehörigen Reduzierungen und Addierungen.
Stefan L_
Mentor
Noch eins zu den Fensternischen:
Wenn man ein Eckfenster selbst aus Fenstern mit 'Eigenen Wandecken' zusammensetzt, laufen die Raumflächen bis zum Ende der Wand weiter, also durch die andere Wand durch. Weil bei der anderen Wand das Gleiche passiert, kreuzen sich die Raumflächen.
Man hat also zuviel Fläche, zuviel Volumen und ein etwas peinliches IFC-Modell.



--
Stefan
kleiner Nick
Advisor
Noch eins zu den Fensternischen: Wenn man ein Eckfenster selbst aus Fenstern mit 'Eigenen Wandecken' zusammensetzt,(...)

Das passiert auch, wenn man ein großes Fenster mit einem breiten Mittelpfosten hat, an das eine Innenwand anschließt. "Eigentlich" hat man 2 Räume, aber die Nische läuft ungeniert in den anderen Raum rein.

Da wird die Konstruktionslinie der Wand genauso ignoriert wie eine Hilfslinie mit aktivierter Raumbegrenzung. Man kann nur eine Schraffur mit Abzugseigenschaften in die Räume legen, um die richtigen m² zu bekommen.
Holger Kreienbrink
Graphisoft
Graphisoft
Also wenn ich das richtig verstehe, müsste die Einstellung für WohnFlVo und für NFR DIN 277 (neue Version) so aussehen.



Die DIN sagt dazu
Die Netto-Raumfläche (NRF) schließt die Grundflächen von folgenden Elementen ein:

  • Wandöffnungen und Wandnischen (z.B. Türen, Fenster, Durchgänge) mit einem lichten Querschnitt von >1,0m²;
  • freiliegende und fest eingebaute technische Anlagen (z.B. Leitungen, Heizungs- und Klimageräte, Sanitärobjekte);
  • Vormauerungen, Vorwandinstallationen und Bekleidungen, die nicht raumhoch sind;
  • Grundflächen von Installations- und Aufzugsschächten mit einem lichten Querschnitt >1,0m² in jedem Geschoss, durch das sie führen;
  • baukonstruktive Einbauten (z.B. Einbaumöbel wie Gestühle, Podien, Regale, Schränke, Einbauküchen);
  • bewegliche Raumteiler (z.B. Vorhänge, Faltwände).

Die WohnflVo sagt
(3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von

  • Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt,
  • Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze,
  • Türnischen und
  • Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.

Das heisst, ich hab hier noch das Problem:
Vormauerungen. 1,50 bzw raumhoch. DIe normale WC/Bad-Vormauer (ca 1,20) wird immer ignoriert. Es sei denn, sie ist höher als 1,50. Dann wird sie von der Wohnfläche abgezogen, aber gehört zur NRF nach DIN 277.
Frank Beister
Mentor
Mein +1 ging mehr in Richtung grundsätzliche Überarbeitung. Dass die Wandnischen ermittelt werden müssen, damit sie anschließend bedingt berechnet werden ist klar, aber im Modell als Volumenkörper müssen sie nicht exportiert werden. Ich hatte GS so verstanden die historische, inzwischen unglückliche Verbindung aus Raum(modell) und Dokumentation aufzulösen, um ggf. auch mehrere Stempel aus dem ermittelten Raum zu ermöglichen. (nach Maßstab, nach Berechnungsvorschrift, nach weiß der User selbst was er definieren will und muss,...)
Dazu muss der Stempel die Ergebnisse sehr differenziert erzeugen und v.a. abfragbar!! machen. Summe der Nischen z.B. löst das dann nicht.
Holger Kreienbrink
Graphisoft
Graphisoft
ok, dumme Frage:
muss man gleichzeitig Raumflächen nach DIN 277 und WohnFlVO ermitteln?

Soweit ich weiß, nutzt man die WohnfVO beim geförderten Wohnungsbau. Und DIN beim frei finanzierten Wohnungsbau.
Stefan L_
Mentor
Ja:
Der Bauherr will genaueste Wohnflächen zur Vermarktung.
Das Bauamt rechnet nach DIN ab.
Stellplätze werden nach NUF berechnet.
Bei Mischnutzung mit Gewerbe ist dem Gewerbe die WoFl oben drüber auch nicht soo wichtig 🙂

--
Stefan
Holger Kreienbrink
Graphisoft
Graphisoft
NUF ist DIN - oder was meinst du?
Status
Gewählt

mit 17 Stimmen

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