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Abzug gemäß WoFlV

Fritz Schupferling
Graphisoft
Graphisoft
Laut der deutschen Wohnflächenverordnung WoFlV wird die Grundfläche für Balkon, Loggien, Dachgärten und Terrassen der Wohnfläche angerechnet.

Jedoch wird diese Fläche nicht voll, sondern mit einem Abzug angerechnet.

Damit der Abzug in der Wohnflächenberechnung richtig ausgewiesen wird, muss dieser im Raumstempel an der richtigen Stelle hinterlegt werden.

Wo finde ich diesen Befehl?2020_03_1_129219.png

2020_03_1_129219.png


  • Öffnen Sie die Raumstempel Einstellungen

  • Unter Einstellungen > DIN 277, WoFlV muss der Haken bei Abzug gemäß WoFlV gesetzt werden.

  • Im Anschluss wird der Wert für den Abzug hinterlegt.


2020_03_2_129219.png
Erstellen Sie nun eine WoFlV Berechnung wird der Abzug entsprechend ausgewiesen.

Die Screenshots wurden in Archicad Version 23 erstellt

Mitwirkende
Versionsverlauf
Letzte Aktualisierung:
‎2020-03-06 11:00 AM
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