Nun ja, wenn das gesamt 50m2 hätte wird es sehr klein. - Im Zweifelsfall immer beim zuständigen Beamten nachfragen. Wenn man zu anfragt wird einem meistens gerne Auskunft gegeben. Oft bekommt man auch noch einen Tipp.
LG aus Wien
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Nun ja ....ab 50m2.... heißt ja nicht das der Zubau nicht 150m2 haben kann (zu einem best Wohnhaus) 🙄 Gibt es also keine gesetzliche Vorgabe!...oder OIB
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so eben angerufen beim Energiesparverband. Es geht um die m2 die zugebaut werden. Solange es weiniger als 50 m2 sind benötigt man keinen Energieausweis. - lt. Bautechnikgesetz OÖ. (Fällt damit unter die Ausnahmen)
lg aus Wien
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Danke Aber das ist mir klar das ich unter 50m2 keinen EA brauche. Es stellt sich nur die Frage ob ich bei einem Zubau (zB .100m2) den Bestand von (Zb. 250m2) einbeziehen muss oder ob ich den EA nur für den Zubau (zB. 100m2) erstellen muss. ....Ist die Heizanlage dann zentral oder dezentral ( wenn sie im Altbau ist) ??
mfG. Moschu
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Der Sinn der Bestimmung ist der, dass keine neuen Bauten, egal ob Neubau oder Zubau gebaut werden sollen, die nicht der OIB-RL 6 entsprechen, deshalb bezieht sich der Energieausweis für die Baueinreichung auf die m² Zubau ohne den Altbau-Bestand, da sonst das Gebäude nicht die hohen neuen Anforderungen erfüllen würde können. Die Heizung bei Zentralheizung im Bestand ist auch im Zubau zentral. Für das Energieausweis-Vorlagegesetz brauchts dann aber einen Energieausweis Gesamtgebäude, außer der Zubau ist eine eigene Nutzungszone (z. B. Büros an Wohnhaus)