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Thermische Hülle von Wohnungen

Anonymous
Nicht anwendbar
Ich habe eine Frage zur ÖNORM B 8110-6:2009, da heißt es im Punkt 4 Grundlagen für die Berechnung des konditionierten Volumens, einmal

- Wenn das konditionierte Brutto-Volumen an konditionierte Gebäude oder Gebäudeteile grenzt, bildet die Mittelachse der dazwischen liegenden Konstruktion die Grenze.

und dann wieder:

- Bei Innenbauteilen wird die Konstruktionsdicke des jeweiligen Bauteils zum konditionierten Brutto-Volumen hinzugerechnet.

Was bedeutet das nun, wenn ich es auf eine Wohnungstrennwand anwende?

Weiters unter Punkt B.1.8 des Benutzerhandbuches der NÖ Landesregierung für die OIB RL 6, Vers. 1.3 04/2009:

Berücksichtigung der Wärmeverluste gegen angrenzende konditionierte
Nachbargebäude
Leitwerte gegen angrenzende konditionierte Nachbargebäude dürfen vernachlässigt werden, wenn sicher gestellt ist, dass diese Nachbargebäude permanent beheizt sind. Diese Rechenregel gilt auch für gewerblich genutzte Nachbargebäude bzw. –gebäudeteile, wenn sie einer der Gebäudekategorien (Nutzungsprofile) der OIB -Richtlinie 6 entsprechen.
Die Schichtaufbauten der gegen ständig konditionierte Nachbargebäude gewandten Bauteile sind im Energieausweis vollständig zu erfassen, da sie Einfluss auf die thermische Trägheit und den Ausnutzungsgrad des Gebäudes, sowie bei der Ermittlung der OI3-Kennzahl (optional für die Wohnungsförderung) haben.


Danke
4 ANTWORTEN 4
Anonymous
Nicht anwendbar
Ja, die Mittelachse der Wohnungstrennwand (und -trenndecke) ist heranzuziehen.
2.zitierter Punkt der ON verweist nur darauf, dass die Bruttoflächen heranzuziehen sind.
Und das NÖ Benutzerhandbuch weist darauf hin, dass man die Umhüllungsflächen - auch wenn sie gegen beheizt sind - trotzdem eingeben sollte. Ich mach letzteres aber nur, wenn es Sinn macht = bei Sanierungen oder Neubauten.
Anonymous
Nicht anwendbar
Verstehe, danke.
Eine Frage habe ich noch zu den innenliegenden Gängen und Stiegenhäusern:
Die zählen ja zu zum kond. Volumen im Raumverbund, wenn die Gebäudehülle wärmegedämmt und luftdicht gemäß den bautechnischen Mindestanforderungen ist.
Wo ist nun die Grenze für innenliegend?
Oder anders gefragt, rechnet irgendwer bei Grenzfällen das 4 Kelvin-Kriterium nach?
Anonymous
Nicht anwendbar
Bei einzelnen Wohnungen nehm´ ich als Grenze die Wand zum Stiegenhaus an.

Das Stiegenhaus ist üblicherweise (mittelbar) konditioniert, auch wenn die Wand nicht gedämmt ist. Nur in extremen Ausnahmefällen ist es unkonditioniert.
Ich stell mir immer vor, wo der Hauseigentümer eine Wärmedämmung draufgeben würde - das ist die Systemgrenze.
Anonymous
Nicht anwendbar
Diese extremen Ausnahmefälle meine ich.
Wo ist da die Grenze zwischen mittelbar konditioniert und nicht konditioniert?
Das müsste man im Zweifelsfall ja mit dem 4K-Kriterium nachrechnen.
Meine Frage nun: Rechnet das irgendwer nach, oder nimmt man dann gleich unkonditioniert an? Das ist wahrscheinlich weniger Arbeit.

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