Ich habe eine Frage zur ÖNORM B 8110-6:2009, da heißt es im Punkt 4 Grundlagen für die Berechnung des konditionierten Volumens, einmal
- Wenn das konditionierte Brutto-Volumen an konditionierte Gebäude oder Gebäudeteile grenzt, bildet die Mittelachse der dazwischen liegenden Konstruktion die Grenze.
und dann wieder:
- Bei Innenbauteilen wird die Konstruktionsdicke des jeweiligen Bauteils zum konditionierten Brutto-Volumen hinzugerechnet.
Was bedeutet das nun, wenn ich es auf eine Wohnungstrennwand anwende?
Weiters unter Punkt B.1.8 des Benutzerhandbuches der NÖ Landesregierung für die OIB RL 6, Vers. 1.3 04/2009:
Berücksichtigung der Wärmeverluste gegen angrenzende konditionierte
Nachbargebäude
Leitwerte gegen angrenzende konditionierte Nachbargebäude dürfen vernachlässigt werden, wenn sicher gestellt ist, dass diese Nachbargebäude permanent beheizt sind. Diese Rechenregel gilt auch für gewerblich genutzte Nachbargebäude bzw. –gebäudeteile, wenn sie einer der Gebäudekategorien (Nutzungsprofile) der OIB -Richtlinie 6 entsprechen.
Die Schichtaufbauten der gegen ständig konditionierte Nachbargebäude gewandten Bauteile sind im Energieausweis vollständig zu erfassen, da sie Einfluss auf die thermische Trägheit und den Ausnutzungsgrad des Gebäudes, sowie bei der Ermittlung der OI3-Kennzahl (optional für die Wohnungsförderung) haben.
Danke