Jene Flächen, die an konditionierte Räume in anderen Gebäuden/Gebäudeteilen grenzen, werden nicht zur Gebäudehülle gezählt. (Zitat ON B 8110-6:2007, 3.8 Fläche der Gebäudehülle)
Wenn das konditionierte Brutto-Volumen an konditionierte Gebäude oder Gebäudeteile grenzt, bildet die Mittelachse der dazwischen liegenden Konstruktion die Grenze. (Zitat: ON B 8110-6:2007, 4 Grundlagen)
Da die BGF (Bruttogrundfläche) als "Fläche, die vom konditionierten Brutto-Volumen umschlossen wird" definiert ist, gilt das mit der Mittelachse auch hier.