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Nachhaltiges Planen
EcoDesigner, Energy Evaluation, Life Cycle Assessment, etc.

Zuordnung der Erschließungsfläche

Anonymous
Nicht anwendbar
Wie ordne ich eine Erschließungsfläche anteilsmäßig den verschiedenen Zonen zu ?
3 ANTWORTEN 3
kurb70
Participant
Meinst du, wie man es mit ArchiPHYSIK eingabemäßig macht, oder wie generell Erschließungsflächen, die mehrere Zonen bedienen, konzeptionell den Zonen zugeschlagen werden und mit welchen Argumenten?

Ich vermute es geht um zweiteres. Auf der OIB FAQ Seite steht dazu mit heutigem Tag:

</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Aus Sicht des Sachverständigenbeirats sind mehere Möglichkeiten wählbar:
</font>
  • <font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Alle Nutzungseinheiten sind einzeln entsprechend ihrem Nutzungsprofil zu berechnen und mit Energieausweisen zu versehen. Die Erschließungsfläche wird dabei als "Sonstiges Gebäude" behandelt, welches nur die U-Werte auszuweisen hat.</font></li>
  • <font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Liegt eine überwiegende Nutzung der Nutzungseinheiten vor, so ist die Erschließungsfläche mit diesem Nutzungsprofil zu berechnen und danach anteilig den verschiedenen Nutzunszonen zuzuordnen.</font></li>
  • <font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Liegt eine Nutzung vor, die eine maximale Nutzungszeit aufweist und zu deren Nutzbarkeit die Konditionierung der Erschließungsfläche notwendig ist, so ist die Erschließungsfläche mit diesem Nutzungsprofil zu berechnen und danach anteilig den verschiedenen Nutzungszonen zuzuordnen.</font></li>
<font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">
Anonymous
Nicht anwendbar
Die OIB Stellungnahme kenne ich.
Ich meinte, wie man das mit Archiphysik bewerkstelligt.
Anonymous
Nicht anwendbar
Fall A sollte kein Problem darstellen.

Fall B und C kann man mit der derzeitigen Fassung der ArchiPHYSIK eigentlich nicht in den Griff bekommen, weil dann Zonen mit unterschiedlicher Nutzung (jene "Teile" der Erschließungsfläche, die mit dem Nutzungsprofil gerechnet wurden, das im ersten Teil der beschrieben Möglichkeiten zu verwenden sei) zu einem Energieausweis zusammengefasst werden müssten.

In diesem Punkt widerspricht die Stellungnahme des Sachverständigenbeirats eigentlich der Richtlinie 6.

Ich nehme an, man kann die Stellungnahme des Sachverständigenbeirats auch overrulen und die Erschließungsfläche auch anders (nach m2, nach HWB) flächenmäßig aufteilen und diese Flächen der jeweiligen Zone zuordnen.