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gebäudehülle bei 2 zonen

klemensbichler
Newcomer
Ich erstelle gerade einen Energieausweis für ein landwirtschftliches Betriebsgebäude. Dabei habe ich eine konditionierte Lagerhalle mit 15°C, und angrenzenden Personalbereich mit 20°C Temperaturanforderung. Ich habe 2 Zonen erstellt, und nun stellt sich die Frage ob die Trennwand zwischen den beiden Zonen zur Gebäudehüllfläche zu zählen ist, und wenn ja zu welcher Zone sie dazugerechnet werden muss?

Bitte um Antwort.
AC10, WinXP SP2, 2,4Ghz 2G Ram
14 ANTWORTEN 14
Anonymous
Nicht anwendbar
Beachtet auch die OIB-Richtlinie (www.oib.or.at), FAQs
Frage 2.2.2:
"Für zahlreiche Gebäudenutzungen existieren keine explizite Nutzungsprofile. Wie ist damit umzugehen?"
Antwort:
"Dabei ist grundsätzlich jenes Nutzungsprofil gemäß ÖNORM B 8110-5 zu wählen, welches im Hinblick auf Betriebszeiten, Luftwechselraten etc. dem Gegenständlichen am ehesten entspricht."
Anonymous
Nicht anwendbar
Aber gerade für Lagerhallen, Werkstätten, Produktionsstätten und dgl. wird man kaum ein vergleichbares bei den anderen 11 finden
Anonymous
Nicht anwendbar
Genau, das gilt nur für Nichtwohngebäude der Kategorie 1-11. Für Gebäude der Kategorie 12 gibt es auch laut OIB normalerweise keine HWB-Berechnung. Wir sprachen nur über den Fall dass eine Förderstelle eine Abschätzung des HWBs wünscht.
Anonymous
Nicht anwendbar
Hab heute von Herrn Dipl.-Ing. Thoma, dem Leiter des Referates Bauphysik des OIB (Österreichischen Institutes für Bautechnik), ein Retour-Mail erhalten, betreffend meiner Fragen:
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Ich habe eine Lagerhalle mit 15° und einen angrenzenden Bürotrakt

– Muss ich einen Energieausweis für die Halle rechnen und wenn ja, als was wird die Halle dann definiert? (Ich vermute Energieausweis NWG Kategorie 12 - sonstiges kond. Gebäude)

– Zählt die Trennwand zu der Gebäudehülle?

– Wie wird die Trennwand als Bauteil definiert (Wand zu konditioniert oder zu unbeheizt)? (Meiner Ansicht nach: „zu konditioniert“ – da 15° konditioniert sind)

– Wie wird in diesem Fall die 4K-Regel angewandt? Kommt sie überhaupt zur Anwendung? (Sie gilt doch nur bei der Mitbeheizung durch den Nebenraum, oder?)
Antwort von Herrn Dipl.-Ing. Thoma:
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> zu ihren Anfragen zu OIB Richtlinie 6 wurden vom SVBBTRL in seiner letzten Sitzung folgende Antworten gefunden:

Diese Lagerhalle ist als sonstiges Gebäude einzustufen.

Die Trennwand vom Büro zur Lagerhalle gilt als Wand zu Pufferraum anzusetzen und zählt zur Gebäudehülle.

Die 4 K-Regel gilt nicht, da der Unterschied 5 K beträgt.
Anonymous
Nicht anwendbar
Die von der OIB brauchen anscheinend auch eine gewisse Zeit, um solch knifflige Fragen (grauzonen) zubeantworten, ich warte noch auf die Beantwortung meiner Frage was alles zu einem üblichen Nutzprofil dazugehört oder nicht.

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