Hab heute von Herrn Dipl.-Ing. Thoma, dem Leiter des Referates Bauphysik des OIB (Österreichischen Institutes für Bautechnik), ein Retour-Mail erhalten, betreffend meiner Fragen:
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Ich habe eine Lagerhalle mit 15° und einen angrenzenden Bürotrakt
– Muss ich einen Energieausweis für die Halle rechnen und wenn ja, als was wird die Halle dann definiert? (Ich vermute Energieausweis NWG Kategorie 12 - sonstiges kond. Gebäude)
– Zählt die Trennwand zu der Gebäudehülle?
– Wie wird die Trennwand als Bauteil definiert (Wand zu konditioniert oder zu unbeheizt)? (Meiner Ansicht nach: „zu konditioniert“ – da 15° konditioniert sind)
– Wie wird in diesem Fall die 4K-Regel angewandt? Kommt sie überhaupt zur Anwendung? (Sie gilt doch nur bei der Mitbeheizung durch den Nebenraum, oder?)
Antwort von Herrn Dipl.-Ing. Thoma:
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> zu ihren Anfragen zu OIB Richtlinie 6 wurden vom SVBBTRL in seiner letzten Sitzung folgende Antworten gefunden:
Diese Lagerhalle ist als sonstiges Gebäude einzustufen.
Die Trennwand vom Büro zur Lagerhalle gilt als Wand zu Pufferraum anzusetzen und zählt zur Gebäudehülle.
Die 4 K-Regel gilt nicht, da der Unterschied 5 K beträgt.