Bspw. bei der Austarierung der Größen der Kellerabstellräume, die oft eine Ergänzung zu der Wohnungsabstellräumen der Obergeschosse sind, wäre es gut, wenn man die Wohnungsabstellraum-größen nochmal im UG sichtbar haben kann. Dann ist man immer auf der sicheren Seite, dass die Summe mindestens 6 qm erfüllt, wie beispielsweise in den Förderichtlinien gefordert.
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