Moffett schrieb:
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Hallo Zappa,
es kommt immer auf den "Werkvertrag" an, den man abschließt mit den implizierten Klauseln.
Ich als Architekt verkaufe einem Bauherren meinen Entwurf, meine Dienstleistung und die Garantie, daß das Bauwerk in der Art, Qualität und Zeit fertig gestellt wird wie ich es kalkuliert habe.
Die Klauseln für die Dokumentation werden so ausgerichtet, daß ich auch nur die angebotenen Leistungen übergebe - also nicht die Originaldateien (sondern Fremdformate), da diese weitergegeben und weiterverwendet werden.
Außerdem kommt es immer darauf an, ob der Bauherr mit meinen Dateien etwas anfangen kann - in der Regel habe sie kein CAD.
Sollte ich ein Büroübergreifendes Projekt angehen, bei dem die Übergabe als PLA vertraglich festgesetzt wird, kalkuliere ich natürlich im Vorfeld die Weitergabe der Objekte ein, da diese im Auftrag des Partners/ Auftraggebers erstellt wurden und somit im Zuge der Dienstleistung weitergegeben werden - zu seiner freien Verfügung.
Sollte dies nicht so sein, bin ich gern bereit Ihm alle Planstände in 3d und gewünschten Perspektiven zu übergeben. Jedoch nicht die Originaldateien, mit den implementierten - nicht in Rechnung gestellten Objekten.
Also alles eine juristische Frage der Festlegung.
(Habe mich ziemlich intensiv mit diesem Thema beschäftigt...)
ok?
Moffett
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Seien wir realistisch, fordern wir das Unmögliche.
Che Guevara
Was meint Ihr dazu?
Gruß, az