darüberhinaus gelten die Grundlagen zum barrierefreien Bauen, da ist zu (Klassen)Räumen eine Mindest-Lichte-Breite von 90 cm und eine Mindest-Lichte-Höhe von 2,10 m einzuhalten.
Sollte die Schule als Reserve-Lazarett genutzt werden, dann gilt es auch noch, die Krankenbettenbreite zu berücksichtigen, dann braucht man 95 cm Mindest-Lichte.