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Flächen nach Wohnraumförderungsgesetz

Anonymous
Nicht anwendbar
Hallo!

habe folgendes Problem.
Bisher haben wir die Wohnflächenberechnung für ein Projekt ganz normal über Raumstempel (bezogen auf Rohbaumaße -3% Putz) ermittelt.
Jetzt will der Bauherr aber eine Berechnung nach dem Wohnraumförderungsgetz. D.h. er will, dass wir von den Fertigmaßen ausgehen, die ja aber in den Bauantragsplänen noch gar nicht existieren... Dies Fertigmaße sollen dann auch noch in einem gesonderten Ausdruck (liste) aufgeführt werden.

Kennt Ihr auch diese Problem?
Wie geht Ihr damit um?
Gibt es vielleicht einen Trick wie man den Raumstempel einfach auf jeder Seite um 1cm kürzen kann?

Vielen Dank für Eure Anregungen/ Hilfestellungen...

Daniel
2 ANTWORTEN 2
Anonymous
Nicht anwendbar
Such mal im Forum, das gabs schon öfter.
Wenns denn sein muss, dann lässt sich das über mehrschichtige Bauteile machen denke ich.
Bei Mauerwerkswänden Putzschicht anlegen,
bei gefliesten Wänden oder ähnlichem auch so.
GK kann bleiben.
Aufwand ists auf alle Fälle.
Es gab mal nen Beitrag, der das ganz gut beschrieben hat, auch wenns mit hohem Aufwand verbunden ist.
Anonymous
Nicht anwendbar
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Original erstellt von d_k:
Hallo!

habe folgendes Problem.
Bisher haben wir die Wohnflächenberechnung für ein Projekt ganz normal über Raumstempel (bezogen auf Rohbaumaße -3% Putz) ermittelt.Jetzt will der Bauherr aber eine Berechnung nach dem Wohnraumförderungsgetz. D.h. er will, dass wir von den Fertigmaßen ausgehen, die ja aber in den Bauantragsplänen noch gar nicht existieren.
Der 3%-ige pauschale Putzabzug ist seit 01.01.2004 für die Flächenberechnung nicht mehr zulässig. Also nicht wundern wenn die Beiträge etwas älter sind.
😉