</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Nach DIN 277 brauchst Du eine getrennt Berechnung von größer bzw. kleiner 1,50 m Höhe soweit ich weiss, wurde diese relativ nutzlose passage in der din 277 von 2005 rausgenommen. in der zuvor gültigen fassung sollte man die grundflächen unter dachschrägen mit einer höhe bis 1,50m höhe separat ermitteln und auflisten.
der einwand stimmt aber schon: erstmal klären, wozu die berechnung genutzt werden soll; in "*.de" wären da zu unterscheiden:
* wohnflächenberechnung (wohnflächenberechnungsverordnung)
* flächen und rauminhalte nach din277
* berechnungen für die vollgeschossdefinition nach den landesbauordnungen
:winken: