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Abzugsflächen 1m und 2m linie im DG

Anonymous
Nicht anwendbar
hallo,

habe ein grosses projekt gezeichtnet und bin nun bei der flächenberechnung angekommen. habe das raumwerkzeug genommen und allen wohnungen und zimmern nr. gegeben und sie in kategorien (a b c) eingeteilt.

NUN MEIN PROBLEM:

im dach (satteldach) habe ich ja nach din 277 unter 1m nichts zu berechnen und von 1m bis 2m nur 50 prozent. wie rechnet mir das raumflächenwerkzeug das automatisch mit ein.

Unter RAUM-AUSWAHL-EINSTELLUNGEN > FLÄCHENBERECHNUNG, bibt es sogar ein kleines schnittsymbol für die abzugsflächen (AF) in diesem 1m 2m bereich, aber wie aktiviere ich jetzt diese??
17 ANTWORTEN 17
grassegger
Newcomer
wenn ich es richtig in erinnerung habe ... auch den raumstempel mit dem dach verschneiden ...
Anonymous
Nicht anwendbar
Für Dachflächenberechnung solltest du als Flächennachweis für Dachplan mit Schraffurdarstellung für den Bereich zwischen 1 und 2m vorlegen. Dazu kommt auch 2,30m mindeste Höhe.
Ich würde in diesem Fall manuelle Berechnung vorziehen, wenn Dachraum als Aufenthaltraum genutzt wird.
Das wird Baubehörde freuen und wird sicher sein.
Wie ist es deine Meinung?
Markus Denzlinger
Graphisoft Partner
Graphisoft Partner
Nach der Anpassung der Raumstempel an die Dachflächen musst Du unbedingt die Raumflächen aktualisieren, damit die Raumstempeleinträge korrekt angezeigt werden.

Höhenwerte und Abzüge werden in den Projektpräferenzen eingestellt.

Gruß

Markus
Anonymous
Nicht anwendbar
das werde ich gleich mal testen
Anonymous
Nicht anwendbar
also ich habe jetzt mal im flächenwerkzeug den raum an die dachschräge angepasst und dann mal aktualisiert, allerdings macht er mir keinen abzug. das muss ja auf jedenfall mit dem tool gehen, sonst wäre es ja nicht symbol-technisch angelegt in den eigenschaften der raumflächen!

manuell dauert es mir zu lange das sind fast 25 räume die ich dann manuell bearbeiten müsste!!
derheinz
Newcomer
Die 25 Räume hättest Du mittlerweile manuell längst fertig! :teufel:
AC21, irgendsoein Windowsclient an ner gaaaaanz tollen Grafikkarte...ach ja, die ist auch virtuell...Scheiß IT!
Anonymous
Nicht anwendbar
wahrscheijnlich schon, wenn ich nicht noch so viele andere sachen zecihnen und bedenken muss, dann würde ich auch zu dieser arbeit kommen 🙂

habe noch ne menge zu tun, und diese toll muss doch auch so gehen ohne das ich jetzt schraffuren erstelle und diese abziehe?! wozu gibt es das dann?
Anonymous
Nicht anwendbar
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Original erstellt von crazymo:
im dach (satteldach) habe ich ja nach din 277 unter 1m nichts zu berechnen und von 1m bis 2m nur 50 prozent. wie rechnet mir das raumflächenwerkzeug das automatisch mit ein. Nur mal so am Rande ...

Du beschreibst die Grudflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung. Nach DIN 277 brauchst Du eine getrennt Berechnung von größer bzw. kleiner 1,50 m Höhe. :winken:
zzyzx
Newcomer
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Nach DIN 277 brauchst Du eine getrennt Berechnung von größer bzw. kleiner 1,50 m Höhe soweit ich weiss, wurde diese relativ nutzlose passage in der din 277 von 2005 rausgenommen. in der zuvor gültigen fassung sollte man die grundflächen unter dachschrägen mit einer höhe bis 1,50m höhe separat ermitteln und auflisten.

der einwand stimmt aber schon: erstmal klären, wozu die berechnung genutzt werden soll; in "*.de" wären da zu unterscheiden:
* wohnflächenberechnung (wohnflächenberechnungsverordnung)
* flächen und rauminhalte nach din277
* berechnungen für die vollgeschossdefinition nach den landesbauordnungen
:winken:

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