Ja, nur weil da etwas in den AGB und den Lizenzvereinbarungen drin steht, heiß das noch lange nicht, dass das auch rechtens ist.
Der Satz "Dieser Vertrag unterliegt dem Recht von Ungarn." im letzten Absatz der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für AC 18 wird keine Gültigkeit haben, da der Vertrag ja in D mit dem deutschen Vertrieb von GS geschlossen wurde.
Torben
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