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OT: Brandschutzordnung

zzyzx
Newcomer
hat jemand von euch sowas schon mal gemacht bzw. weiterführende Infos dazu?
vielleicht passende bibliothekselemente oder bilder für die entsprechenden Zeichen?
...
das hab ich schon mal gefunden: http://www.sidiblume.de/info-lex/brandschutzordnung.html
7 ANTWORTEN 7
Anonymous
Nicht anwendbar
Ich finde super.
Sofort in meinem Favoritenlist..
Danke für Info.
Anonymous
Nicht anwendbar
Anonymous
Nicht anwendbar
Zum Thema Brandschutz ist das Mittel der Wahl der Branschutzatlas herausgegeben von Josef Mayr - firmiert unter FEUERTRUTZ, Verlag für Branschutzpublikationen.
Die dort entwickelten Symbole und Farbcodes finden sich zwischzeitlich praktisch in allen Publikationen zum Thema Brandschutz.
Digital werden jedoch nur die Texte der Bauordnungen usw. bereitgestellt und Checklisten um ein Brandschutzkonzept auszuarbeiten (für Besitzer der Loseblattsammlung).

Für ein Brandschutzkonzept ist aber schnell eine Master.pln erstellt.

zum Feuertrutz siehe architekt-muc-link.
zzyzx
Newcomer
danke für die infos,
... diese feuertrutz leut machen auch gelegentlich seminare (in d), ich war da mal: empfehlswerte sache. schwerpunkt ist dort der vorbeugende bauliche brandschutz, anforderungen durch die bauordnungen usw. also definitiv und unausweichlich architektengrundwissen
.
die brandschutzordnung ist aufgabe des eigentümers bzw. betreibers, kann man als architekt zwar schon machen (teil a und b; c nur bedingt), sollte man aber wenigstens extras bereczhnen
.
hab das hier noch gefunden (trockenes din material, dafür eben das orginal):
Reihentitel: DIN-Taschenbuch 297
Titel: Feuerwehrwesen Bauliche Anlagen, Einrichtungen, organisatorischer Brandschutz
Herausgeber: DIN
ISBN: 3-410-15183-4
Bestellnummer: 15183
Auflage: 1
Ausgabe: 2001-11
Medium: CD-ROM
Preis: 95,00 EUR

...
jetzt werd ich wohl mal ein paar euro locker machen müssen
Anonymous
Nicht anwendbar
aber vorsicht,
zur eingabe soll der brandschutz eingearbeitet sein.
wenn ein architekt die eingabe zeichnet, unterschreibt und es keinen seperaten brandschutznachweis gibt, ist er für die richtigkeit verantwortlich und haftbar!
als eingetragener architekt darf man den brandschutznachweis für gebäude geringer höhe und sonderbauten machen.
für gebäude mittlerer höhe ist ein zusatzausbildung (architektenkammer) mit eintragung in eine seperate liste erforderlich.
gruss ernie
zzyzx
Newcomer
... ps: in den archicad bibs ist mindestens seit 6.5 ein Objekt namens "F_BRANDF..." drin, das fast wie eine Brandschgutzordnung teil a (aushang) aussieht; zumindest den deutschen anforderungen nach der oben genannten din entspricht dieses teil aber nicht:
- nicht an örtliche gegebenheiten anpassbar,
- texte stimmen teils nicht mit den in der din vorgeschribenen überein.
... also besser nicht verwenden!
:winken:
Anonymous
Nicht anwendbar
hallo,
man kann hier keine standarts verwenden, denn für feuerwehreinsatzpläne und flucht- / rettungswegpläne muß man dies immer mit der zuständigen feuerwehr abklären.
da will jede stadt und gemeinde was anderes! :crazy:
gruss ernie

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