ich hoffe, dass mir jemand die Frage beantworten kann, ob in einem Wohngebäude mit max 4 Wohneinheiten die Tür des Fluchtweges nach Brandschutzregeln nach Innen, oder nach Außen aufgehen muss.
Hier in Bayern würde ich die Durchführungsverordnung der BayBO quälen, dann das Bauamt fragen, und wenn die auch nix wissen, den Vorbeugenden Brandschutz der Berufsfeuerwehr in Anspruch nehmen.