Ganz überrascht finde ich im Burgenländischem Baugesetz vom 6. Februar 2013 die Verordnung, dass der Energieausweis-Ersteller den Energieausweis entsprechend GWR-Gesetz in der Energieausweis Datenbank registrieren muss ...
Wüßte jedoch nicht, wo diese sein sollte ... ZEUS gibt es nur für Kärnten, Salzburg, Steiermark .. und in das GWR kommt man meines Wissens nach nur als Gemeinde hinein ...
Weiß jemand mehr ?