Würd ich durchrechnen und in den Anmerkungen deutlich vermerken, dass die Energiebilanz des TKR nicht Bestandteil des EAW ist, da nach OIB nicht abbildbar.
Die Energie zum Kühlen wird ja anderweitig wieder als Wärmeenergie gewonnen.
Die Kühlregale in einem Lebensmittelmarkt gehen auch nicht in die HWB/KB-Berechnung ein, ebensowenig wie die Energie zum Betrieb eines Schwimmbades, welches aber lt. FAQ OIB-RL6 Teil der entsprechenden Zone bzw. eine Sportstätte ist.