Hallo Leute Ich Habe ein Haus das links und Rechts von eiem Nachbarhaus begrenzt wird 😄 Wenn ich jetzt als Abgrenzung zum Nachbar eine Wohnungstrennwand eingebe (innen und aussen konditioniert) kann ich das Häkchen „teil der Gebäudehülle“ nicht aktivieren 😢 warum ❔
Windows 10 begonnen mit „AC 3.12“ jetzt „AC27 | 4030 | AUT | FULL“
tatsächlich, hmm, ich mein rein rechnerisch gibt es dort ja keinen Wärmestrom, aber zur Berechnung der Außenhülle sollte die Fläche ja trotzdem herangezogen werden.
Grundsätzlich gehören zur thermischen Gebäudehülle all jene Bauteile, bei denen ein Wärmefluss vorhanden ist. Wie der Kollege vor mir schon richtig erkannt hat, ist bei einer Innenwand nicht gegeben. Somit gehört eine Innenwand automatisch NICHT zur Gebäudehülle und das Häckchen kann dann auch nicht im nachhinein angewählt werden. In Ihrem Fall, soweit ich es verstanden habe, handelt es sich um eine Wand gegen andere Bauwerke und Bauplatzgrenzen (siehe OIB 6 2011) oder auch Feuermauer genannt. Bitte beachten Sie die Anforderung bei der Feuermauer (OIB 6 2011)
Verstehe, man muss beim erstellen des Bauteils also nicht konditioniert/konditioniert angeben, sondern konditioniert/Außen und dort dann Feuermauer auswählen. Dann kann man die Wand auch zur Gebäudehülle dazu zählen. Als Wohn-Betriebs Trennwand oder Wohnungstrennwand eingegeben, ist der Bauteil dann automatisch eine Innenwand.
Hm.... 😕 In der ÖNORM 8110-6:2009 steht unter Punkt 3.8., "Fläche der Gebäudehülle A": ".... Jene Flächen, die an konditionierte Räume in anderen Gebäuden/Gebäudeteilen grenzen, werden nicht zur Gebäudehülle gezählt."
Ich habe einen Fall, wo meine Feuermauer einmal an ein konditioniertes Nachbargebäude anschließt, dann an ein nichtkonditioniertes und dann ungedeckt bleibt. Wie ist hier vorzugehen?