</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> In der OIB RL, Leitfaden steht nichts von getrennten Energieausweisen, nur das unterschiedliche Nutzungen bei der Berechnung zu zonieren sind...
Bei den FAQs des OIB gibt es eine Antwort: Punkt 2.2.2:
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Frage: "Wie ist bei der Ausstellung von Energieausweisen bei multipler Nutzung vorzugehen?"
Antwort: "Mindestens ein Energieausweis je Nutzungsprofil, siehe jedoch Leitfaden Punkt 2.6.3.1a (50 m2 bzw. 10 % Regel)
Für den Fall einer zentralen Versorgung können Gebäudeteile mit gleichem Nutzungsprofil gemeinsam behandelt werden; für den Fall dezentraler Versorgung getrennt (es besteht jedoch die Möglichkeit einer repräsentativen Behandlung)."Natürlich kann ich mir vorstellen, dass ein Bauherr gerne einen "gesamten" Energieausweis hätte - quasi eine Summe der Nutzungszonen (ein Ausweis der vor der Behörde aber nicht gültig ist). Vielleicht gibt es da mal eine Lösung bei Archiphysik.