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gebäudehülle bei 2 zonen

klemensbichler
Newcomer
Ich erstelle gerade einen Energieausweis für ein landwirtschftliches Betriebsgebäude. Dabei habe ich eine konditionierte Lagerhalle mit 15°C, und angrenzenden Personalbereich mit 20°C Temperaturanforderung. Ich habe 2 Zonen erstellt, und nun stellt sich die Frage ob die Trennwand zwischen den beiden Zonen zur Gebäudehüllfläche zu zählen ist, und wenn ja zu welcher Zone sie dazugerechnet werden muss?

Bitte um Antwort.
AC10, WinXP SP2, 2,4Ghz 2G Ram
14 ANTWORTEN 14
Anonymous
Nicht anwendbar
Nochmals mein Zitat:

ÖNORM B8110-6 Heizwärmebedarf und Kühlbedarf - Begriffe: "Fläche der Gebäudehülle A: ... Jene Flächen, die an konditionierte Räume in anderen Gebäuden/Gebäudeteilen grenzen, werden nicht zur Gebäudehülle gezählt."
Anonymous
Nicht anwendbar
Ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude fällt nach OIB 6 in die Kategorie sonstiges Gebäude, für das nur Anforderungen an wärmeübertragende Bauteile bestehen.
Falls man einen Bestandsenergieausweis erstellen möchte, müßte man ein Nutzungsprofil finden, das vergleichbare Nutzungszeiten, Luftwechsel u. innere Wärmegewinne aufweist.
Dann bleibt noch die Lagerhalle, für die es konkret kein vergleichbares Profil gibt und die auch nicht nach der 4 Kelvin-Regel dazuzählt, sodass für dieses Gebäude kein aussagekräftiger Energieausweis nach OIB-RL 6 zu rechnen geht.
Anonymous
Nicht anwendbar
Die Halle ist vermutlich ein Sonstiges Gebäude Kategorie 12, schließlich ist sie konditioniert. Wenn man das zugehörige Datenblatt ansieht, dann kann man aber erkennen, dass trotzdem Brutto-Grundfläche, konditioniertes Brutto-Volumen, charakteristische Länge, etc. einzutragen sind. Bei einer Förderung wird sogar der LEK-Wert (+ der HWB!) verlangt.

Die 15° sind, meines Wissens nach, beim Energieausweis nur als Zonierungskriterium (4K-Regel - zur Abtrennung der Zonen) relevant.

Der Rest des Gebäudes (Personalbereich) könnte ein Bürogebäude sein (wenn die 10% überschritten sind) - da muss man sich die Nutzung ansehen.

[ 20. August 2009, 08:43: Beitrag editiert von: Eva F ]
Anonymous
Nicht anwendbar
Leicht verwirrend ist jedoch die Aussage (Antwort) der OIB-Homepage (unter FAQs):

"Leitfaden ÖNORM B 8110-6 -Frage 2: Wie geht man mit beheizbaren Kellerräumen, Nebenräumen oder Wintergärten um? Bedeutet das Vorhandensein eines Wärmeabgabesystems auch automatisch, dass die Räume als konditioniert anzunehmen sind?"

Antwort: "Grundsätzlich sind alle Räume, in denen ein Wärmeabgabesystem vorgesehen ist, in die Berechnung des Energieausweises einzubeziehen.
Allfällig angrenzende unbeheizte Räume werden entsprechend der 4 Kelvin-Regel innerhalb oder außerhalb der Hülle gerechnet." :confused:

Da kann ich nur sagen: Wie soll ich die Wand (in Archiphysik) denn sonst eingeben? Eine Wand kann ja nur entweder als gegen Außen, erdberührt, Glasvorbau unbeheizt, Keller unbeheizt, konditioniert oder zu einem unbeheizten Nebenraum definiert werden.
Anonymous
Nicht anwendbar
Es stimmt zwar, dass manche Förderstellen verlangen, solche Gebäude z.B. wie ein Bürogebäude zu rechnen, aber dazu braucht man es auch nicht zu zonieren, weil es eben dann eine (fiktive) "Zone" darstellt. Es muß aber gesagt werden, dass ein solcher EAW außer für die Förderstelle zur Beurteilung der thermischen Qualität der Gebäudehülle keinerlei realistische Aussagekraft hat, da weder die Nutzung, der Luftwechsel, die inneren Gewinne, noch die Raumtemperatur irgend etwas mit der Realität zu tun haben (können).

Man kann diese Parameter ja auch nicht nach Belieben umstellen!

Eine Wand zwischen 2 konditionierten Zonen ist im Übrigen für die HWB -Berechnung nach OIB6 irrelevant, außer dass die Mitte der Wand die Grenze für die jeweilige BGF und Volumina ist.

Wenn die Lagerhalle nur durch die Wand und den Luftaustausch durch die zeitweilig offene Tür auf mind. 16° konditioniert würde, was nicht anzunehmen ist, wäre die Halle wie ein über den Raumverbund konditioniertes Stiegenhaus zu betrachten. Wenn die Halle über ein eigenes Heizsystem verfügt, ist die Wand wie eine Wohnungstrennwand zu beheizt zu betrachten, auch wenn die Halle nur auf 15° beheizt wird (siehe Disskussion Reihenhaustrennwand), aber für die Lagerhalle ist keine HWB-Berechnug nach OIB 6 rechenbar!

Für die landwirtschaftlichen Betriebsräume ist es auch mehr als fraglich, ob diese irgend etwas mit einer Büronutzung zu tun haben (Personen/m²*h/T*Nutztage und dazugehörige EDV).
Anonymous
Nicht anwendbar
@Klemens Bichler:
Zusammenfassend gesagt:
- Halle ist wahrscheinlich NWB Kategorie 12
- Beim Personalbereich ist zu prüfen welche Nutzung adäquat ist. (Ich hatte noch kein landwirtschaftliches Gebäude)
- Die Trennwand ist Wand gegen konditioniert und so in der Gebäudehülle nicht einzuberechnen (trotz über 4K Temperaturdifferenz)
- Trennlinie zwischen den Zonen ist Mitte dieser Trennwand

@HT:
Wenn man für die Förderstelle den HWB der Halle benötigt (hatte den Fall), dann kann man in Archiphysik 8 die Parameter auch verstellen. Hab hierfür das Projekt kopiert und eine "Eigene" Nutzung gewählt. Die Nutzung hab ich übrigens vorher in der Bibliothek unter "NutzProfile" angelegt (Kopie eines Standardprofils)!
Die Förderstelle wollte außerdem auch den LEK-Wert der Halle.
Anonymous
Nicht anwendbar
@ Eva F.

Dass das mit der Förderstelle immer so einfach geht, glaub ich nicht, da müsste man wohl jede Einstellung mit denen besprechen. Der LEK-Wert hat meines Wissens nur in Salzburg Bedeutung.

Die Niederösterreicher haben ein ganzes Handbuch herausgegeben mit jeder erdenklichen Kleinigkeit wie zu rechnen ist, dort steht nichts von eigenen Nutzprofilen drinnen.

In Wien muss man zum Beispiel in diesem unsäglichen THEWOSAN-excel-tool bei Geschäften in Wohnhäusern so tun, als ob diese Wohnungen wären, sodass es sich trotz bester Isolierung kaum ausgeht, da man dort den Fußboden nicht sanieren kann. :crazy:

Die Parameter sind dort übrigens alle schreibgeschützt.

Wenn man ein eigenes Nutzprofil erstellt, wofür man die entsprechenden Parameter erst kennen (erheben) muß, bildet der EAW zwar die Realität besser ab, er ist aber keiner nach OIB6 und nach ÖNORM.
Anonymous
Nicht anwendbar
@HT:
Bei der Umweltförderung der Kommunalkredit muss man sowohl den LEK als auch den HWB ins Datenblatt eingeben - siehe derzeit unter: http://www.public-consulting.at/blueline/upload/datenblattthermgebaeude720093.xls - mit einem zuständigen Herren habe ich diesbezüglich auch schon telefoniert. Der HWB dient bei einem Gebäude Kategorie 12 nur als Info.

Das THEWOSAN-excel-tool habe ich noch nie verwendet.
Anonymous
Nicht anwendbar
@ Eva

Der LEK-Wert hat diesbezüglich auch eine gute Aussagekraft über die thermische Qualität der Gebäudehülle, da er nutzungs- und standortunabhängig ist (ebenso wie der KB*). Es verwundert auch, dass es diesbezüglich keine Anforderungen in der Richtlinie für Gebäude der Kat. 12 gibt

Wenn der HWB nur der Info dient, sollte es wurscht sein mit welchem Nutzungsprofil gerechnet wird, da die Rechnung sowieso falsch ist, im einen Fall stimmt das Ergebnis wegen der falschen Nutzung nicht, im anderen ist zwar das Ergebnis realitätsnaher, es ist aber nicht mit anderen Gebäuden vergleichbar, da nicht nach Norm gerechnet. :verwirrt:

Der HWB dient eigentlich immer nur der Info und sagt nicht den tatsächlichen Verbrauch voraus, aber man kann damit Gebäude der gleichen Kategorie vergleichen.

Wie erstellt man ein Nutzunsprofil für eine Halle?
Gut, die Solltemperatur ist vom Nutzer vorgegeben und die Nutzungszeiten auch. Aber bei den inneren Gewinnen und den Luftwechseln etc. wirds dann wohl etwas schwieriger...

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