abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Projektdaten & BIM
BIM-basierte Verwaltung von Attributen, Zeitplänen, Vorlagen, Favoriten, Hotlinks, Projekten im Allgemeinen, Qualitätssicherung, usw.

Flächenberechnung AC 13

Anonymous
Nicht anwendbar
Hallo,
in der Flächenberechnung wird die Abzugsfläche von 3%, die ich in der Eintellung des Raumstempels festgelegt habe nicht angezeigt und auch nicht abgerechnet. Die Nettofläche ist also gleich der Bruttofläche. Welche Einstellung muss ich überprüfen?
7 ANTWORTEN 7
archiflow1
Newcomer
für was hast du die 3% abgezogen?
AC25_win
Anonymous
Nicht anwendbar
3% Putzabzug. Die Grundfläche für einen 3 x 4 m großen Raum ist 12 m², die Wohnfläche 3% weniger. Die Abzugsfläche ist also 0,36 m² und damit die Wohnfläche (oder ermittelte Grundfläche) 11,64 m².
Diese Zahlen sollten so differenziert in der Wohnflächenberechnung angezeigt werden.
Im Raumstempel ist die Anzeige richtig, 11,64 m².

Habe ich da ein Verständnisproblem?
Anonymous
Nicht anwendbar
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">... die Wohnfläche 3% weniger ...Schon mitbekommen, was sich da seit 1.1.2004 geändert hat?
Die Wohnflächenverordnung gilt sicher auch in Gangelt.
Anonymous
Nicht anwendbar
Für öffentl. geförderte Projekte ziehen wir 1,5 cm je Wand ab, also 3 cm für ein Raummaß, aber per Hand in Excel. Für alle anderen Projekte akzeptieren die Behörden die 3%!! Die Flächenberechnung von AC haben wir bisher nicht genutzt. Wenn wir zukünftig Wände mehrschalig mit Putz eingeben, würden wir in der Ausführungsplanung nur die Bemaßungseinstellung "Kernvermaßung" wählen, damit wir hier wieder Mauermaße haben. Wäre das so ok?
zzyzx
Newcomer
die wohnflächenberechnung ist nicht nur für die behörden relevant, sondern vor allem für die zukünftigen besitzer.
wenn du zum beispiel ein wohn und geschäftshaus hast, das von einer projektentwicklungsfirma gebaut wird und direkt geteilt und an die zukünftigen besitzer weiterverkauft wird, dann wird die teilung i.d.r nach flächenberechnung vorgenommen.
wenn du diese nicht nach der korrekten regelung machst, sondern irgendwie (z.b. mit den 3% pauschalabzug), dann hast du ein problem für das du als planer haftbar gemacht werden kannst.
Anonymous
Nicht anwendbar
da würde mich mal interessieren, wie Ihr die Wohnfläche mittels CAD ermittelt, zeichnet Ihr bereits im M1:100 mit mehrschaligen Wänden oder grenzt Ihr euere Räume mittels Linien ein und setzt dann den Raumstempel. So ganz habe ich für mich noch keine zufriedenstellende Lösung gefunden.

Zur Wohnflächenberechnung: bei Privatleuten kann man dies auf jeden Fall so machen, mann sollte jedoch schriftlich daraufhin weisen. Man sollte die Flächenberechnung sowieso nach Fertigstellung der Baumaßnahme vor Ort nochmals überprüfen und aktualisieren. In der Regel wird ja doch maßlich immer anders gebaut als wie man in der Genehmigungsplanung angibt oder
es ändern sich die Wandbeläge etc.
So ist man rechtlich immer auf der sicheren Seite.

Gruß

Stefan

Stefan

[ 08. Juli 2010, 09:55: Beitrag editiert von: sw ]
archiflow1
Newcomer
für uns hat es sich tatsächlich mit den Mehrschichtigen Wänden im M100/Entwurf/Baueingabe bewährt. Den Bauherrn (Entwurf) interessieren eigentlich die Fertigmaße. Das Bauamt auch.
Nur der Rohbauer braucht die Werkpläne mit Kernbemassung.
Sogesehen ist das Konzept von AC nicht schlecht auch wenn es am Anfang etwas aufwändiger ist (Mehrschicht-Bauteile definieren, doppelte Vermassung etc).
AC25_win

Keine Antwort gefunden?

Andere Beiträge
im Board ansehen

Zurück zum Board

Neueste Lösungen durchsuchen

Akzeptierte Lösungen zeigen

Eine neue Diskussion starten!

Neues Thema erstellen