Mit dem aktuellen Archicad 23 Bibliotheken Update 1, das am 06. Februar 2020 veröffentlicht wurde, stehen Ihnen im Rahmen des Barrierefrei- Konzepts über 30 neue Objekte in Ihrer Archicad Bibliothek zur Verfügung.
Wo finde ich diese Objekte?
![2020_02_Barrierefrei-NL-01.jpg 2020_02_Barrierefrei-NL-01.jpg](/t5/image/serverpage/image-id/42548i8202D9CDFA778E30/image-size/large?v=v2&px=999)
In der Landesbauordnung NRW gibt es seit Januar 2019 neue Vorschriften zur Barrierefreiheit. Zudem wird über § 9a BauPrüVO ein Barrierefrei-Konzept neu eingeführt. Es ist ab dem 1. Januar 2020 verbindlich für neu zu errichtende öffentlich zugängliche Gebäude gem. § 49 Abs. 2 BauO NRW 2018, die zugleich Sonderbauten gemäß § 50 Abs. 2 BauO NRW 2018 sind.
Die vom Gesetzgeber geforderte Barrierefreiheit wird aufgrund der Nutzung des Gebäudes und anhand der bauaufsichtlich eingeführten DIN 18040 in einem Planteil und einem Textteil ausführlich erläutert.
In der Regel werden in den Bauzeichnungen M 1:100 die nachfolgend aufgeführten in § 9a BauPrüfVO verlangten Angaben mit farbigen Flächen und Piktogrammen (siehe Zeichnung) nachvollziehbar grafisch als separater Plansatz dargestellt. Es werden z.B. notwendige Bewegungsflächen vor Türen oder Aufzügen, Treppenmarkierungen, Stufenmarkierungen, Leitlinien und Aufmerksamkeitsfelder für Blindenleitsysteme eingezeichnet, dies führt im Planungsprozess (LPH 3-4) auch zur Kontrolle, ob alle notwendigen Abstände eingehalten werden.
Ebenso werden automatische Türsysteme oder die Lage von Bedienelementen und Orientierungshilfen (Informationstheke, Induktionsschleife, barrierefreie Notausgänge / Fluchtwege) mit Symbolen im Plan gekennzeichnet.
Relevante Richtlinien und DIN-Normen
DIN 32975 (Gestaltung visueller Informationen im öff. Raum zur barrierefr. Nutzung)
DIN 1450 (Schriften – Leserlichkeit)Die Screenshots wurden in Archicad Version 23 erstellt