Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist es manches mal nötig, beim Fenstertausch die Absturzkante des Fensters zu ändern, ohne die "Traufenkante" der Fensterbank zu verändern.
zum Beispiel steht in den bei uns in Ö. rechtlich gültigen OIB-Richtlinien - Teil4 folgende Bestimmung:
4.2 Anforderungen an Absturzsicherungen
4.2.1 Die Höhe der Absturzsicherung hat mindestens 1,00 m, ab einer Absturzhöhe von mehr als 12 m,
gemessen von der Standfläche, mindestens 1,10 m zu betragen. Abweichend davon genügt bei
Wohnungstreppen eine Höhe der Absturzsicherung von 90 cm. Bei Absturzsicherungen mit einer
oberen Tiefe von mindestens 20 cm (z.B. Brüstungen, Fensterparapete) darf die erforderliche Hö-
he um die halbe Brüstungstiefe abgemindert, jedoch ein Mindestmaß von 85 cm nicht unterschritten
werden.
Das bedeutet - ich muss die Brüstungshöhe - Absturzkante normalerweise erhöhen, denn die Altbau-Brüstungen wurden oftmals wesentlich niedriger gestaltet.
Demgegenüber steht oft der Denkmalschutz, wo uns unsere Behörden eine unveränderte Höhe der Fensterbank-Kante vorschreiben.
Dann benötigt man eine ziemlich hohe untere Stockaufdoppelung und eine sehr schräg gestellte Fensterbank, sowie danach innen eine Aufmauerung und eine neue Innenfensterbank an der Unterkante des neuen Fensterstockes.
Hier zeige ich den rein konstruktiven Workflow in Archicad. Die Arbeit mit dem "Umbaufilter" in Archicad wäre ein eigenes Thema.
Das Video ist noch im Upload:
https://youtu.be/3WU-5qiEGK0
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