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Allgemeine Fragen
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Bedenkenanmeldung vom Architekten

Anonymous
Nicht anwendbar
Hallo alle miteinander,

ich bin recht neu in der Architektur (habe letztes Jahr meinen Bachelor vollendet) und frage mich grade, welches Vorgehen in folgender Situation richtig ist:

Der Trockenbauer hat eine 12,5cm doppelt beplankte Rigips-Wand in einem Rohbau (mit Dach oben drauf aber noch keine Fenster) verspachtelt, da diese rund 5m hoch ist und er ein Gerüst nur einmal aufbauen wollte. Die Witterung ist in den letzten Wochen durchaus problematisch gewesen. Durch die Feuchtigkeit könnten die Platten vor dem Verspachteln feucht gewesen sein, wodurch das Endprodukt Risse bekäme. Ich habe mir grade einen Wandfeuchtigkeitsmesser bestellt und kann dazu in einer Woche mehr sagen.

Stelle ich in einem solchen Fall eine Mangelanzeige (nach VOB) oder eine Bedenkenanmeldung, da der voraussichtliche Schaden ja noch nicht eingetreten ist, ich aber einen zukünftigen Schaden befürchte?
Ich hab bisher nur noch nichts von Bedenkenanmeldungen vom Architekten gegenüber einem AN gehört, daher die Frage.

Vielen Dank im Voraus für eure Beiträge, ich bin gespannt 🙂
2 ANTWORTEN 2
Deine Bedenkenanmeldung ist in dem Moment nichtig, wo du die Bauleistung abnimmst, oder?
Aber archicad kann dir dabei nicht helfen…..
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silvesterd
Enthusiast
Gips kann etwas Feuchtigkeit puffern. Wenn es zuviel wird, quillt er auf.
Bedenken jetzt also richtig, Mangel, wenn er quillt.